14. 10. 2009, 20:06
Daß das Alkoholkonsum in den VVS-Beförderungsbedingungen untersagt ist, finde ich das richtig und sinnvoll so (dafür hat der VVS mein Verständnis). Auch während der Fahrt kann man durch den übermäßigen Alkoholkonsum betrunken werden und in ihrer Trunkenheit könnte die Hemmschwelle niedriger sein, als bei einem klaren Kopf.
Man beobachte nämlich in den Festzeiten (vielleicht z.T. auch außerhalb der Festzeiten) viele herumstehende /-liegende Bierflaschen in der S-Bahn.
Man beobachte nämlich in den Festzeiten (vielleicht z.T. auch außerhalb der Festzeiten) viele herumstehende /-liegende Bierflaschen in der S-Bahn.