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Frage zum Durchfahren an Haltestellen
#7
stugiboy schrieb:
ec michelangelo schrieb:Sinnvollerweise kann man aber als Linienfahrer auch durchfahren, wenn es z.B. eine Aus/-Einrückfahrt nach/ von Leinfelden ist, soweit niemand an der Haltestelle steht bzw. niemand im Zug ist.

Genau das habe ich gemeint! Also könnte doch auch ein Fahrer auf der Linie 15, auf der Abends/Nachts ja sehr wenig los ist, auch an Haltestellen durchfahren, solange er sich sicher ist, dass sich niemand im Zug oder an der Haltestelle befindet?

Gruß Andi

Aber dem kann er sich ja nicht sicher sein da der hintere Zugteil vom Fahrer aus nicht einzusehen ist.
Das ist natürlich auch von Nachteil, da im hinteren Wagen oft Jugendliche randalieren und Bier trinken. Naja die Jugend von heute...
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RE: Rechtliche Grundlage in Zugsicherungsanlage? - von GT4 - Rainer - 08. 09. 2007, 15:23
Bitte keine Verwechslungen: - von ec michelangelo - 09. 09. 2007, 00:01

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