06. 10. 2009, 21:11
Ich denke, eine Wertmarke erhalten die Inhaber eines grün/orangenen Schwerbehindertenausweises erst ab 70% Behinderung, oder irre ich mich da?
Voraussetzung für eine Freifahrtberechtigung mittels Wertmarke dürften die Merkzeichen "G", "Bl", "H" und "Gl" sein, so genau weiß ich es nicht.
G = Gehbehinderung
Bl = Blind
H = Hilflos
Gl = Gehörlos
Voraussetzung für eine Freifahrtberechtigung mittels Wertmarke dürften die Merkzeichen "G", "Bl", "H" und "Gl" sein, so genau weiß ich es nicht.
G = Gehbehinderung
Bl = Blind
H = Hilflos
Gl = Gehörlos