21. 09. 2009, 15:01
Hallole,
ich hab mal gehört, dass die Fahrer innerhalb von bestimmten Intervallen die Fahzeuge, auf denen sie eine Berechtigung haben, auch fahren müssen, ansonsten erlischt ihre Berechtigung.
So kann ich mir vorstellen, dass die Fahrschulfahrten gemacht werden, damit die Berechtigung nicht erlischt.
Grüßle
AFu
ich hab mal gehört, dass die Fahrer innerhalb von bestimmten Intervallen die Fahzeuge, auf denen sie eine Berechtigung haben, auch fahren müssen, ansonsten erlischt ihre Berechtigung.
So kann ich mir vorstellen, dass die Fahrschulfahrten gemacht werden, damit die Berechtigung nicht erlischt.
Grüßle
AFu
![[Bild: 3320-Front-DSO.jpg]](http://www.ssb-linien.de/dso/3320-Front-DSO.jpg)
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