15. 09. 2009, 15:32
Gut... in Hessen bestellen die Verkehrsverbünde selbst, in Baden-Württemberg mag das anders geregelt sein. Aber letzendlich geht es darum, daß die DB den Auftrag haben soll, eine RB zwischen Pforzheim und Bietigheim zu betreiben, aber diese wiederum die AVG zur Durchführung beauftragt, während zwischen Karlsruhe und Pforzheim die AVG selbst den Auftrag hat, die Verkehrsdienstleistungen durchzuführen. Eine überlange Stadtbahn macht es nicht erforderlich, zwei unabhängige Linien betreiben zu müssen.