02. 08. 2009, 11:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02. 08. 2009, 11:26 von eisteefahrer.)
Richtig. Du hast Anspruch auf Beförderung. Auf den Zeitpunkt der Beförderung aber nicht.
Die EVO sagt auch ganz klar:
Die EVO sagt auch ganz klar:
Zitat:Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse besteht nicht.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)
![[Bild: 450ssb.png]](http://img187.imageshack.us/img187/6505/450ssb.png)