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1. Klasse bei absoluter Überfüllung
#9
(02. 08. 2009, 08:34)luchs schrieb:
(01. 08. 2009, 21:59)anyron schrieb: es liegt in deiner verantwortung, die fahrt so zu planen, dass sie sich nicht mit deinen terminen überschneiden kann. plane doch eben einen zeitpuffer ein.
Du fährst sicher auch immer 1h früher ins Büro, weil du mit erhöhtem Beförderungsaufkommen rechnest - du planst allso immer alle Eventualitäten mit...

(01. 08. 2009, 21:59)anyron schrieb: (...)sitzplatz(..)
Falsche Antwort - bitte Lesen und nach Möglichkeit dabei gleich Schreiben lernen...

(01. 08. 2009, 21:59)anyron schrieb: Im §22 des PBefG (..)
* die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen konnte.

Also wenn die DB an einem Tag mit einer Großverantstalltung im Sommer mit Kurzzügen fährt - dann hat sie nichts getan um das Problem abzuwenden - schließlich war das nicht die einzige überfüllte S-Bahn an diesem Tag...

(01. 08. 2009, 21:59)anyron schrieb: In deinem Fall scheint es doch so, dass die Bahn keinen Einfluss auf das erhöhte Farhgastaufkommen haben konnte und ich denke, die vom Land gebuchten Kapazitäten ließen auch keine Erhöhung des Platzangebots zu. Das wäre sicherlich auch nicht sehr wirtschaftlich.
Das Thema der Bestellung hat leider nichts mit der PBefG zu tun - und bei solchen Menschenmassen soll das nicht wirtschaftlich sein? Grüß mir den Mond.

Schlussendlich - Eigentlich war die Frage, ob es geboten war die 1. Klasse Plätze bei Überfüllung zur Nutzung freizugeben. Und das war es definitiv - Das wird zumindest gelegentlich auch im Fernverkehr so praktiziert (zum Mindest dürfte ich auch schon zweimal in der 1. Klasse trotz 2. Klasseticket Platz nehmen).

ich wage zu behaupten, ich bin des lesens und schreibens mächtig, mein lieber luchs. die antwort bezog sich auf einen kommentar von sprudel91:
"Ich habe dafür gezahlt von A nach B zu kommen, und wirklich gesessen bin ich nicht, ich stand eher, und habe mich an die Armlehne gelehnt."

seine frage wurde beantwortet - er darf ohne gültigen fahrausweis das 1.klasse-produkt nicht benutzen. wenn du "schon zweimal" ein spontantes upgrade bekamst - fein. das lag an der kulanz der zugbegleiter. nicht daran, dass du einen anspruch darauf hast.
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RE: 1. Klasse bei absoluter Überfüllung - von anyron - 01. 08. 2009, 21:39
RE: 1. Klasse bei absoluter Überfüllung - von anyron - 01. 08. 2009, 21:59
RE: 1. Klasse bei absoluter Überfüllung - von anyron - 02. 08. 2009, 10:05
RE: 1. Klasse bei absoluter Überfüllung - von anyron - 02. 08. 2009, 10:24
RE: 1. Klasse bei absoluter Überfüllung - von anyron - 02. 08. 2009, 11:45
RE: 1. Klasse bei absoluter Überfüllung - von anyron - 02. 08. 2009, 12:17
RE: 1. Klasse bei absoluter Überfüllung - von anyron - 30. 09. 2010, 21:32
RE: 1. Klasse bei absoluter Überfüllung - von anyron - 01. 10. 2010, 09:32

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