01. 08. 2009, 19:14
§ 11
Mitnahme von Sachen
(1) Ein Anspruch auf Mitnahme von Sachen besteht nicht. Handgepäck
und sonstige leicht tragbare und nicht sperrige Sachen
werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes nur dann befördert,
wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht
gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt
werden können.
Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der
Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder
die Gefahr besteht, dass auf Grund der Mitnahme der Sache
andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden. Die Fahrgäste
haben wegen der Unterbringung der Sachen die Anordnungen des
Betriebspersonals zu befolgen.
Ein Fahrrad ist per Definition eine "Sache", eine "sperrige" sogar. Womit sich auch die Diskussion über das "Warum darf ich denn im Schienenersatzverkehr, respektive dem Bus, kein Fahrrad mitnehmen" erledigt haben dürfte. Im Bus sind Fahrräder aus Platzgründen im Weg.
Auch die Idee, dass eine Transportmöglichkeit im Rahmen des SEV angeboten werden "müsse" scheidet ebenso aus - charakteristisch für den SEV ist nunmal, dass Busse statt Schienenfahrzeuge eingesetzt werden, womit wir dann wieder bei §11, Mitnahme von Sachen angelangt wären..
Mitnahme von Sachen
(1) Ein Anspruch auf Mitnahme von Sachen besteht nicht. Handgepäck
und sonstige leicht tragbare und nicht sperrige Sachen
werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes nur dann befördert,
wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht
gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt
werden können.
Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der
Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder
die Gefahr besteht, dass auf Grund der Mitnahme der Sache
andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden. Die Fahrgäste
haben wegen der Unterbringung der Sachen die Anordnungen des
Betriebspersonals zu befolgen.
Ein Fahrrad ist per Definition eine "Sache", eine "sperrige" sogar. Womit sich auch die Diskussion über das "Warum darf ich denn im Schienenersatzverkehr, respektive dem Bus, kein Fahrrad mitnehmen" erledigt haben dürfte. Im Bus sind Fahrräder aus Platzgründen im Weg.
Auch die Idee, dass eine Transportmöglichkeit im Rahmen des SEV angeboten werden "müsse" scheidet ebenso aus - charakteristisch für den SEV ist nunmal, dass Busse statt Schienenfahrzeuge eingesetzt werden, womit wir dann wieder bei §11, Mitnahme von Sachen angelangt wären..