27. 07. 2009, 12:11
Interessant ist aber auch z.B., dass es Fahrräder gibt, die nicht als Fahrräder im Sinne der Beförderungsbedingungen zählen. Kinderfahrräder und Klappfahrräder gehören zum allgemeinen Transportgut. Deswegen wäre wohl die Frage, ob ein offensichtlich kaputtes Fahrrad dann nicht ebenfalls dazu zählen kann, vor allem dann, wenn beim Schienenersatzverkehr tatsächlich keine andere Wahl bleibt, als einen Bus zu benutzen.
Grüße!
Grüße!