17. 07. 2009, 00:41
(13. 07. 2009, 19:58)dt8.de schrieb: Dazu muß die Zahnstange aber höher liegen, somit ist keine straßenbündige Führung und sind keine Wegübergänge im Zahnstangenabschnitt möglich.
Auf Lichtenstein - Honau aber wohl machbar.
Das machen sie in der Schweiz (vor allem auf dem Abschnitt Brig-Visp-Zermatt) aber durchaus auch, solange es sich tatsächlich nur um Wege mit wenig Verkehr handelt. Der "Huppel" zwischen den Gleisen wird dann eben in Kauf genommen und entsprechend ausgeschildert. Zwischen Honau und Lichtenstein würde es sich im Steilbereich ja dann auch allenfalls um Kreuzungen mit Wirtschaftswegen, aber nicht mit Hauptstraßen handeln.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)