08. 07. 2009, 16:56
(08. 07. 2009, 14:42)AchterZwerg schrieb: ....
Wenn durch die Bahn die Bauarbeiten bei der SSB verzögert werden, sollte die SSB überlegen, die Bahn auf ordentlich Schadenersatz zu verklagen.
Die Bauarbeiten der SSB werden erst gar nicht nötig, wenn das Projekt tatsächlich noch scheitern sollte. Insofern sehe ich nicht, wo die SSB entstandenen Schaden geltend machen könnte - es sei denn, sie lässt sich die dann vollkommen sinnlos erbrachten Planungsleistungen vergüten.
Anders sieht es allerdings bei der Baustelle der neuen Bibliothek aus. In deren Untergeschoss sind ja bereist als Bauvorleistungen Tunnelabschnitte der geplanten U12 gebaut worden. Kommt die Linie auch ohne S21? Und wenn ja, würde sie dann nicht eher über die bestehende Trasse in der Friedhofstraße geleitet?
Wenn nein, wer steht dann für die nutzlos gewordenen Röhren gerade?
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