24. 06. 2009, 17:01
(24. 06. 2009, 12:13)luchs schrieb:(24. 06. 2009, 07:21)dt8.de schrieb:Ich glaube schon, das müsste jedoch sicher mal gerichtlich geklärt werden (wenn es nicht schon ist - ich werde danach aber jetzt nicht suchen).(22. 06. 2009, 18:56)luchs schrieb: Hier ist auch das unbeabsichtigte Empfangen von solchen Nachrichten geregelt. Das gilt sinngemäß sicher auch für das Mithören bei fremden Empfängern, wie wenn man zufällig neben einem Polizisten steht oder eben in der Nähe der Fahrerkabine.Letzteres glaube ich nicht: zitierter Paragraph gilt nur für Betreiber von Anlagen. Ein Passant neben einem Polizisten oder ein Fahrgast neben der Fahrerkabine ist kein Betreiber. Ich will aber nicht ausschließen, daß es andere Paragraphen gibt, die das regeln.
Der Text-Inhalt des Paragraphen geht auf keine Einschränkung der Personengruppe ein (man muss die Kommata richtig lesen). Der Paragraphen-Titel ist nicht auslegungsfähig.
Das ist wohl tatsächlich nicht eindeutig, da sich mit Titel ein anderer Sinn ergibt als ohne Titel. Allerdings wären bei Deiner Auslegung schon die Durchsagen der Leitstelle für die Fahrgäste ein Problem, wenn ein Fahrgast von der Durchsage erzählt.
Gälte hier die Aussage "für die Allgemeinheit bestimmt", dann wäre ja wiederum das Mithören zumindest dieser Durchsagen legal. Das kann ich mir nicht vorstellen.