24. 06. 2009, 12:13
(24. 06. 2009, 07:21)dt8.de schrieb:Ich glaube schon, das müsste jedoch sicher mal gerichtlich geklärt werden (wenn es nicht schon ist - ich werde danach aber jetzt nicht suchen).(22. 06. 2009, 18:56)luchs schrieb: Hier ist auch das unbeabsichtigte Empfangen von solchen Nachrichten geregelt. Das gilt sinngemäß sicher auch für das Mithören bei fremden Empfängern, wie wenn man zufällig neben einem Polizisten steht oder eben in der Nähe der Fahrerkabine.Letzteres glaube ich nicht: zitierter Paragraph gilt nur für Betreiber von Anlagen. Ein Passant neben einem Polizisten oder ein Fahrgast neben der Fahrerkabine ist kein Betreiber. Ich will aber nicht ausschließen, daß es andere Paragraphen gibt, die das regeln.
Der Text-Inhalt des Paragraphen geht auf keine Einschränkung der Personengruppe ein (man muss die Kommata richtig lesen). Der Paragraphen-Titel ist nicht auslegungsfähig.