(21. 06. 2009, 21:56)eisteefahrer schrieb:(21. 06. 2009, 21:47)Jack Lanthyer schrieb: Ich weiß, daß ist zwar ein Blödsinn, ist dennoch ein Sarkasmus.
Nein. Sarkasmus bezeichnet beißenden, bitteren und verletzenden Spott und Hohn - keinen Blödsinn.
Hallo Eisteefahrer,
muß das ständige korrigieren denn sein? Hier stimmt der Begriff Sarkasmus. Die Grenze zwischen Spott und Hohn und Blödsinn ist fließend, und jeder zieht sie anders. Bitte respektiere das.
(21. 06. 2009, 21:47)Jack Lanthyer schrieb: Wenn das so einfach wäre, und wenn der Funkspruch wirklich verschlüsselt wäre, womit wir an einem Punkt angekommen sind: Wie läßt sich der Funkspruch am Ende wieder entschlüsseln?
Digital geht das recht einfach, wenn der Schlüssel bekannt ist. Macht heute jedes Handy.
(21. 06. 2009, 21:33)eisteefahrer schrieb:(21. 06. 2009, 09:06)dt8.de schrieb: Nein, das ist nicht legal.
Gesetz dem Fall, dass der Funk unverschlüsselt ist - warum sollte das Illegal sien?
Ich vermute mal: Betrieb einer nicht genehmigten Telekommunikationseinrichtung und Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis. Oder so ähnlich. Ich werde jetzt ganz sicher nicht anfangen, Gesetze zu wälzen.
Ich weiß nur, daß das so ist. Mein Schwiegervater war oft genug in entsprechenden "Fällen" als Sachverständiger gefragt.