23. 05. 2009, 22:03
Falscher Ansatz...
Ein Objekt, das unter Denkmalschutz steht, genießt einen besonderen Schutz. Dieser Schutz muss aber immer im Abgleich mit anderen Interessen gesehen werden. Ein denkmalgeschütztes Gebäude darf also durchaus abgerissen werden - es bedarf nur einer gesonderten Genehmigung dazu. So stand zum Beispiel auch das alte Flughafengebäude unter Denkmalschutz - und musste dennoch dem Neubau weichen.
Zu deiner Frage: der Hauptbahnhof ist als Ganzes ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung: http://www.stuttgart.de/img/mdb/publ/2131/23772.pdf , die Gleisanlagen genießen nur einen geringeren Schutzstatus als Sachgesamtheit.
Siehe auch: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/st...kart-.html
Gruß, Philipp
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Denkmalschutz
http://www.landesarchaeologen.de/dschg/D...emberg.pdf
Ein Objekt, das unter Denkmalschutz steht, genießt einen besonderen Schutz. Dieser Schutz muss aber immer im Abgleich mit anderen Interessen gesehen werden. Ein denkmalgeschütztes Gebäude darf also durchaus abgerissen werden - es bedarf nur einer gesonderten Genehmigung dazu. So stand zum Beispiel auch das alte Flughafengebäude unter Denkmalschutz - und musste dennoch dem Neubau weichen.
Zu deiner Frage: der Hauptbahnhof ist als Ganzes ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung: http://www.stuttgart.de/img/mdb/publ/2131/23772.pdf , die Gleisanlagen genießen nur einen geringeren Schutzstatus als Sachgesamtheit.
Siehe auch: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/st...kart-.html
Gruß, Philipp
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Denkmalschutz
http://www.landesarchaeologen.de/dschg/D...emberg.pdf