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(23. 12. 2019, 15:36)Kasten 10er schrieb: Zunächstmal müssen wir eines mal deutlich festhalten. Die Fahrzeuge gehören alle dem Landesanstalt für Schienenfahrzeuge und damit dem Land BaWü und sind lediglich an das jeweilige EVU verpachtet. Hallo 10er, das ist zwar im Prinzip richtig, aber nur die halbe Wahrheit:
Zitat:Die Fahrzeugauswahl obliegt dem EVU. Es beschafft nach den netzspezifischen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg als Aufgabenträger die Fahrzeuge beim Hersteller in eigener Regie und veräußert sie unmittelbar an die SFBW unter Abtretung der Gewährleistungsrechte weiter. Die SFBW wiederum verpachtet die Fahrzeuge für die Laufzeit des Verkehrsvertrages an das betriebsführende EVU zurück und zwar zu dem Zeitpunkt und in dem Zustand, wie sie vom EVU geliefert wurden. So verbleibt das Risiko der Nicht-, Spät-, und Schlechtleistung beim EVU.
https://www.sfbw.info/bw-modell/
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(23. 12. 2019, 15:36)Kasten 10er schrieb: Die Fahrzeuge gehören alle dem Landesanstalt für Schienenfahrzeuge und damit dem Land BaWü und sind lediglich an das jeweilige EVU verpachtet. Nun ist es so das ja bekanntlich noch nicht alle Fahrzeuge geleifert wurden. Strafzahlungen dürfte also weder Abellio noch GoAhead gerade erhalten..Ganz im Gegenteil! Zunächst mal müssen wir deutlich festhalten, dass das EVU für die beschaffung verantwortlich ist und dann die Züge nach abnehme an das Land verkauft. Darum ist die Fahrzeugvielfalt ja auch so explodiert.
Zitat:Die Fahrzeugauswahl obliegt dem EVU. Es beschafft nach den netzspezifischen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg als Aufgabenträger die Fahrzeuge beim Hersteller in eigener Regie und veräußert sie unmittelbar an die SFBW unter Abtretung der Gewährleistungsrechte weiter. Die SFBW wiederum verpachtet die Fahrzeuge für die Laufzeit des Verkehrsvertrages an das betriebsführende EVU zurück und zwar zu dem Zeitpunkt und in dem Zustand, wie sie vom EVU geliefert wurden. So verbleibt das Risiko der Nicht-, Spät-, und Schlechtleistung beim EVU. Auch für die Wartung und Instandhaltung ist das EVU für die Dauer des Pachtvertrages verantwortlich.
Quelle: https://www.sfbw.info/bw-modell/
(23. 12. 2019, 15:36)Kasten 10er schrieb: Zu den Sitzplätzen und den Zahlen diie hier bereits genannt wurde sei noch etwas angemerkt. Die offiziellen Zahlen berücksichtigen auch alle Klappsitze der Mehrzweckabteile die aber nicht wirklich immer zu Verfügung stehen. Rechnet man mal die reinen Sitzplätze, dann ergibt sich vollgendes Bild: In der HVZ sind also massenweise Leute mit Kinderwagen, Rollstuhl und Fahrradgruppen unterwegs?
(23. 12. 2019, 15:36)Kasten 10er schrieb: Ein Doppelstockwagen hat etwa im Schnitt um die 120 Sitzplätze. Bei 5 Dosto die Ursprünglich bestellt wwaren ergibt das eine Sitzplatzanzahl von etwa 600 Sitzplätzen. Aber auch nur wenn man die Klappsitze mitzählt. DB Regio hatte ja die feine angewohnheit die Klappsitze sehr zu variieren. In den alten Reichsbahn-Dosto waren pro Wagen (!) 2 Mehrzweckbereiche (4*2+1=9 Stk), im nächsten Zug dank fehlenden Steuerwagen auch mal gar keines. Von daher ist eine verlässliche Aussage über die Anzahl an Klappsitzen in den DoSto Zügen nicht möglich.
(23. 12. 2019, 15:36)Kasten 10er schrieb: Es ist also so, dass selbst mit der bestellten maximalen Zuglänge, die Sitzplatzzahlen nicht erreicht werden und die Züge deshalb auch weiterhin überlastet sind. Das Land argumentiert zwar immer das der Takt dichter ist, aber Arbeiter(innen) die nun mal um 6 Uhr zur Arbeit fahren müssen, können nicht erst um 6:30 fahren. Stimmt, das kann man nicht. Aber wenn der Zug früher einen bereits um 5:15 ausgesetzt hat, kann man bei dichteren Takt eventuell doch einen anderen Zug nutzen.
Als ich noch auf der Westbahn pendelte, hatte ich am Morgen nur einen zumutbaren Zug (den RE um 6:45 ab Bretten, wenn ich bis 8:30 auf Arbeit sein wollte), jetzt sind es ganze 3, die auch noch alle 1km näher an meiner ehmaligen Wohnung halten.
(23. 12. 2019, 15:36)Kasten 10er schrieb: Ganz erhlich. Die 3 Teiler hätte man sich komplett schenken können. Man hätte da viel mehr auf die 4 Teiler und 5 Teiler setzen sollen. Dir ist schon bewusst, dass es im Stuttgarter Netz auch Strecken gibt wo selbst ein 3-Teiler noch absolut überdimmensioniert ist? Z.B. auf der RB17c wo zuvor der ET2010 mit 93 Sitzplätzen herumfuhr und ich außer bei ganz besonderen Anlässen noch nie einen hab stehen sehen?
Auch die RB17a hatte bis auf den DB-RE fürher bei der AVG nur so ca. 93-200 Sitzplätze (je nach eingesetzten Fahrteugtyp). Da passt dann der Abellio 3-Teiler mit 163 Sitzen plötzlich wieder einigermaßen hinein, vor allem da viele Durchreisende jetzt die IRE1 nutzen können.
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Hi Leute,
naütrlich muss das jeweilige EVU das Fahrzeug nach Vorgaben des Landes und dessen Verträge bestellen. Das ist der erste Fehler! Der Fakt ist und bleibt aber das durch die Finanzierung die Fahrzeuge rein rechtlich an das Land gehen und anschließend diese wieder verpachtet werden, was nur dafür sorgt, das die EVU´s nicht direkt so große Kosten haben. Fakt ist auch das die Bestellung aufgrund der Verschleppung der Ausschreibung, zu spät stattgefunden hat und es eigentlich keinen Wundert das so ein Engpass besteht. Was glaubt Ihr warum das Ministerium gerade die Füße so still hält ;-) Da läuft noch viel mehr was nicht direkt in der Presse steht. Die ganze Verpachterei und damit auch die Finanzierung beruht auf dem das die Fahrzeuge die das Land möchte auch kommen!
HVZ: Ähm, ja und zwar sehr viele. Gerade Kinderwagen, Rollstühle haben wir sehr viel in den Abteilen dabei. Hinzu kommt Gepäck, da die Ablage sehr hoch sind. Selbst wenn man aber ALLE Klappsitze einrechnet hat man im Vergleich zur maximalen bestellten Stärke, weniger Sitzplätze. Das kann man drehen und wenden wie man will.
Die Reichsbahnwagen kamen aber zum Beispiel nicht auf der Filstalbahn zum Einsatz und das nahm ich als Beispiel. Ich habe ja nicht ohne Grund nur einen durchschnitt von 120 Sitzplätzen genommen ;-) Der normale Doppelstock hat schließlich mehr Sitzplätze!
Uhrzeit: Nochmal, wenn man als Pendler den Zug um 6 Uhr nutzt, interessiert es mich nicht ob ein Zug um 6:30 fährt und mich interessiert es erst recht nicht, wenn ein Zug um 5:15 ausfällt oder gestrichen wird. Wenn ich also um 6 Uhr nicht mehr in den Zug reinkomme weil dieser nur mit einem 5 Teiler statt 5 Doppelstockwagen verkehren und man nicht genug Platz hat, dann ist dies eine Verschlechterung und keine Verbesserung. Da nützt es also auch nicht wenn der Zug jetzt an einem Bahnhof mehr hält oder öfters kommt. Solange ich mit "meinem" planmässigen Zug nicht mitkomme, dann muss gehandelt werden! Warum laufen gerade wohl alle möglichen Leute Sturm, zuletzt sogar der Bürgermeister von Aalen.
Die Dreiteiler von Abellio kommen auch meist nur auf den Strecken zum Einsatz. Wir fahren aber die 3-Teiler von GoAhead auch in Hauptzeiten nach Heilbronn, Würzburg, Geislingen oder sogar Ulm. Das sind mit Verlaub ganz andere Strecken und Pendlerströme die dort transportiert werden. Und für GoAhead ist der 3. Teiler eher ein Hinderniss als ein Vorteil, denn durch die Möglichkeit der Türabsperrung könnte man voll und ganz auf den 4. Teiler setzen und dann zum Beispiel in Aalen schön mit den 5 Teilern verbinden. Dadurch wäre der Fahrzeugkapazität erhöht und die Einsatzmöglichkeiten deutlich besser ohne gleich beim Ersatzverkehr zusammenzubrechen, Leute am Bahnsteig stehen lassen oder ein Zugausfall, weil der Zug als sich als zu "schwer" nicht mehr bewegen lässt. Genau dies ist der Punkt. Bei den Flirt³ hätte man ohne Probleme auf den 3-Teiler Verzichten können.
Man muss die ganze Situation sehen die gerade besteht. Ich fahre die Flirt³ so gut wie jeden Tag und Ihr glaubt garnicht, was da wie Kombinationen gefahren werden, auch in der HVZ und welche Probleme dies nach sich zieht.
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(24. 12. 2019, 03:24)Kasten 10er schrieb: Hi Leute,
naütrlich muss das jeweilige EVU das Fahrzeug nach Vorgaben des Landes und dessen Verträge bestellen. Das ist der erste Fehler! Warum? Welche Vorgaben hätte das Land weglassen sollen?
Zitat:Was glaubt Ihr warum das Ministerium gerade die Füße so still hält ;-)
Wenn man einen großen Wirbel macht, werden dann die Fahrzeuge schneller geliefert?
Wegen der Überfüllungen: Treten die auch auf wenn die Kapazität vorhanden ist die gefordert wurde, oder nur wenn man aus Fahrzeugmangel einen zu kurzen Zug einsetzt?
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Schlicht und einfach weil das Land keine Ahnung von Fahrzeugen hat...1. Fehler der Vorgabe das man keine DostoET wollte!
Der Wirbel bewirkt natürlich nicht das die Fahrzeuge schneller fertig werden, allerdings war das Land sonst immer sehr schnell dabei dem EVU auf die Finger zu hauen und Strafzahlungen auszusprechen. Man merkt aber nun das diese sehr kleinlaut sind weil der ÖPNV gerade überall im Ländle klemmt und die Ausschreibung nach hinten losgeht.
Die Überfüllungen treten auch bei der Regelbespannung auf, da man nur die Kombi 5+3 und 6+4 fahren wollte. Alleine schon der wesentliche Punkt das die 4+6 nur mit LZB ausgerüstet sind und damit für die Residenzbahn+Aalen vorgesehen sind, zeigt eine Fehlplanung.
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24. 12. 2019, 11:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24. 12. 2019, 12:57 von Jack Lanthyer.)
Einige Sachen noch: Da ich im Moment mangels Erfahrung bzw. Erlebnis nicht von Abellio und Go-Ahead schreiben kann, aber nur so viel von der S-Bahn Stuttgart:
Da ich der Pendler Wohnort <-> Arbeitsplatz bin. Auf dem Hinweg häufig mit Tripeltraktion von 423, das fällt mangels Raumeindruck (da könnte ich nur einseitig sagen, daß die S-Bahn immer voll wäre. Auffallend ist, daß meistens der vorletzte und letzte Wagen des letzten Zugteils voller ist, als im ersten und zweiten Wagen) weg, da ich meistens im letzten Zugteil sitze. Aber auf der Heimfahrt, sehe ich in Zuffenhausen, da ich häufiger mit Doppeltraktion, als mit Tripeltraktion fahre, beobachte ich häufiger, daß der vordere Zugteil der S6 (es ist egal, ob zwei Züge im Verband bis Renningen fahren und geteilt wird, oder vollständig nach Weil der Stadt fahren) meist voller ist, als der hintere Zugteil. Und eben aus dem Grund sitze ich häufiger auf der Linie S6/S60 im "falschen" Zugteil, damit ich dort "mehr" Platz habe, dasselbe gilt auch für den "richtigen" Zug (Zwei Züge im Verband fahren nach Weil der Stadt). Nicht mal die Doppeltraktion der S-Bahn verhindert den "Stehplatzzwang", wie das bei Tripeltraktion ist, weiß ich leider nicht.
Da glaube ich kaum, daß das bei Abellio und bei Go-Ahead ein "Überfüllungsproblem" aufweist, wenn die Fahrgäste bevorzugt einen Zugteil oder ein Wagen des Zuges benutzen, um möglichst in der "Nähe" des Ausgangs aussteigen zu können. Nicht mal im LVL (Bus) stellen sich die Fahrgäste ganz nach hinten, sondern einfach zwischen den beiden Türen, was den Weg des zusteigenden bzw. aussteigenden versperrt.
Anders der Fall, wie in meinem Beispiel, wenn zwei oder drei Züge im Verband verschiedene Ziele haben, dann ist es teilweise nur verständlich, daß die Fahrgäste lieber im Zug sitzen, das sie zu ihrem Ziel bringt, als im "falschen" Zug.
Zum Schluß noch: Doppelstockwagen verhindert die Überfüllung und Stehplatzzwang nicht, vor allem dann nicht, wenn die Leute ihre Gepäckstücke nicht ordentlich verstauen, z.B. unter dem Sitz oder auf dem Gepäckrack, sofern vorhanden. Selbst, wenn mehr Leute, als die Plätze im DoSto-Wagen zur Verfügung stehen.
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Hi,
Das mag sein wenn man Züge mit Zugteil hat oder das man nicht weite Wege am Zielbahnhof gehen will. Wenn aber statt 5 Doppelstockwagen die bis unters Dach voll waren, jetzt nur mit einem 4 oder 5 Teiler gefahren werden, dann ist eine Verteilung sehr schwer möglich. Erzähl dies mal den Fahrgästen die gerade täglich am Bahnsteig stehen gelassen werden und nicht mehr in den Zug kommen. Stell Dir vor dein Langzug (3 Einheiten) der morgens in der HVZ definitiv voll ist, wird nur mit einem Kurzzug gefahren wegen Fahrzeugengpass und wir später mit neuem Vertrag nur noch mit zwei gefahren! Man will mehr Kunden auf die Schiene bringen, dazu muss man aber die Kapazitäten langfristig erhöhen und nicht verringern und das ist der große Knackpunkt des ganzen. Man kann schließlich nicht von der Nebenzeit ausgehen, sondern muss berechnet, wie viel Kapazität benötigt man um ALLE Pendler zu befördern.
Sorry, wenn aber der Zug in Cannstatt auf dem Weg nach Ulm bereits nciht mehr weiterfahren kann, weil die Überlastüberwachung des Fahrzeuges anspricht, dann liegt es nicht daran, das noch irgendwo Luft ist, sondern das schlicht und einfach der Zug so voll ist, das die Fahrgäste nicht mehr umfallen können und keiner mehr rein kommt.
Das mit dem Gepäck ist ein Gesellschaftliches Problem und naütrlich verhindert ein Doppelstockzug eine Überfüllung nicht. Nur sollte man sich eines fragen: Wenn der Doppelstockzug mit 5 Wagen schon zum brechen voll ist....wie will man dies mit nur einem 5 Teiler von mir aus in der Kombi 2x5 ersetzen....! Das ist Wunschdenken und hat mit der Realität sehr wenig zu tun.
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(24. 12. 2019, 10:35)Kasten 10er schrieb: Schlicht und einfach weil das Land keine Ahnung von Fahrzeugen hat...1. Fehler der Vorgabe das man keine DostoET wollte!
Das ist falsch. Das Land hat Vorgaben gemacht, wie viele Plätze die Züge jeweils haben müssen, aber nicht, wie und mit welchen Fahrzeugen diese erreicht werden sollen.
Doppelstockzüge waren sogar explizit erlaubt, aber scheinbar wollten die Ausschreibungsgewinner diese aus Kostengründen nicht haben.
Im Freiburg laufen Doppelstock-ET (also kann das Land das ja gar nicht explizit "nicht wollen"), und es gibt auch Designvorgaben des Landesdesigns für Doppelstockzüge mit Lok. Wir man kaum machen, wenn man das nicht will.
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(24. 12. 2019, 11:45)Kasten 10er schrieb: Sorry, wenn aber der Zug in Cannstatt auf dem Weg nach Ulm bereits nciht mehr weiterfahren kann, weil die Überlastüberwachung des Fahrzeuges anspricht, dann liegt es nicht daran, das noch irgendwo Luft ist, sondern das schlicht und einfach der Zug so voll ist, das die Fahrgäste nicht mehr umfallen können und keiner mehr rein kommt.
Die dürfte aber schon ansprechen, wenn ein Wagenteil zu voll ist, und nicht erst, wenn der ganze Zug zu voll ist.
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24. 12. 2019, 13:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24. 12. 2019, 13:34 von snowtrain.)
Da ich am heutigen Vormittag noch kurz in Göppingen beim Einkaufen war, hier einige Beobachtungen von Zügen, mit denen ich dabei gefahren bin bzw. gesehen habe:
3.08 Ulm 08:12 - Plochingen 09:28
5.04 Stuttgart 09:03 - Ulm 10:47
3.04 Ulm 09:12 - Stuttgart 10:53
5.03 Stuttgart 09:29 - Geislingen 10:26
5.11 Geislingen 09:32 - Stuttgart 10:28
Ausnahmslos Einzelzüge also mal wieder. Und selbst bei der längstmöglichen Fahrt (Ulm-Stuttgart) nur ein einzelner 3teiler, wo früher ein 5-Wagen-Doppelstockzug fuhr. Um wieviel weniger Sitzplätze gibt das? 70 %? Aber laut Land wurde es mit dem Fahrplanwechsel ja sooo viel besser. Wertes Land: MINUS 70 % Kapazität ist NICHT besser!!!!
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