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Gültigkeit KombiTicket?
#1
Hallo zusammen,

die für Veranstaltungen erhältlichen KombiTickets haben eine netzweite Gültigkeit.

Ist es dabei zwingend erforderlich, den kürzesten und direkten Weg zum Veranstaltungsort zu wählen oder dürfen auch alternative Wege genutzt werden, die z.B. schneller sind oder es häufigere/besser Anschlussverbindungen gibt?

Sind auch Fahrtunterbrechungen gestattet?

In den Bedingungen konnte ich keine Informationen dazu finden, also gehe ich davon aus, dass es keine Einschränkungen gibt.

Hat jemand Infos dazu?

Gruß
websurfer83.
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#2
Also ich kenne es so, dass man 2 oder 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Fahrt starten kann und diese nach Veranstaltungsende bis Betriebsschluss gelten. Eine Einschränkung wegen der Fahrtroute kenne ich nicht.
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#3
Es heißt doch manchmal, dass man in Richtung auf das Fahrtziel fahren muss. Wahrscheinlich sollte man sich mit dem Kombiticket halt nicht gerade vor der Veranstaltung vom Veranstaltungsort entfernen bzw. umgekehrt. Ein Kontrolleur weiß ja ohnehin normal nicht wo man eingestiegen ist, von dem her kann er nur prüfen ob es plausibel ist, dass die Fahrt grade zur Veranstaltung führt.
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#4
Vermutlich aufgrund eine Softwarefehlers können derzeit keine Kombitickets am Automaten gelöst werden.
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#5
(17. 01. 2018, 11:11)U7-Nutzer schrieb: Leider kein Softwarefehler!
Nach Auskunft des SSB-Kundendienstes wurde kein Vertriebsvertrag zwischen der Messegesellschaft und der SSB geschlossen. Auch die Mitarbeiter des VVS am Stand auf der CMT wussten nichts anderes. Der VVS habe darauf keinen Einfluss.
Wahrscheinlich sollten sich viele beschweren, die das ärgert.

Peinlich und die SSB wirbt in den Bildschirmen der DT8.S/12/14 für das CMT Kombiticket....
Grüße: Silvia Weiß
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#6
Der VVS sollte darauf achten dass alle Automaten im Verbundgebiet das gleiche Angebot haben, egal wer der Betreiber dahinter ist, und nicht jeder sein eigenes Süppchen kocht. Das fing damals schon an mit dem Wochenendticket und geht jetzt mit dem Kombiticket weiter. Alle (außer längere Zeitkarten, aber das würde jeder verstehen) Fahrscheine die der VVS in seinen Broschüren aufführt (= auch Kombiticket und Wochenendticket), sollten an allen Automaten erhältlich sein. Der Kunde versteht nicht warum er an DB-Automaten ein anderes VVS-Angebot als an SSB-Automaten hat. Orange sind ja auch die SSB-Automaten (die meisten) und suggerieren damit dem Kunden dass er hier das VVS-Angebot findet und nicht ein abgespecktes SSB-Angebot. Kombiticket mit VVS-Aufdruck ist ein VVS-Angebot.
Man kann eine Unterscheidung zwischen Kundenzentrum, online, Automat und Verkauf beim Fahrer machen mit jeweils angepasstem Angebot, verstehen auch die meisten, aber nicht zwischen Automaten verschiedener Betreiber innerhalb desselben Verbundes für Verbundtickets. Über die Einnahmenverteilung sollten sich die Beförderungsunternehmen mit dem VVS einig werden und der Veranstalter mit dem VVS, aber nicht mit jedem einzelnen Unternehmen etwas abschließen.
Wer in ein paar Jahren unbedingt mit der U6 vom Hbf zur Messe will, muss sich am DB-Automaten im dortigen VVS-Bereich ein VVS-Kombiticket holen und dann wieder zur Stadtbahn gehen.
Zusätzliche Haustarife kann ja jedes Unternehmen im Verbund an den eigenen Automaten anbieten wie es will (heutige Form von Haustarifen nenne ich die Mitarbeiterfahrausweise für Freifahren im eigenen Unternehmen), aber einheitlich im Verbund gültige und vom VVS beworbene Tickets wie Kombikarten, Wochenendticket sollten an allen zumutbaren Verkaufsstellen wie eben Automaten angeboten werden.
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#7
(17. 01. 2018, 17:47)SSBaschdi Weiß schrieb:
(17. 01. 2018, 11:11)U7-Nutzer schrieb: Nach Auskunft des SSB-Kundendienstes wurde kein Vertriebsvertrag zwischen der Messegesellschaft und der SSB geschlossen. Auch die Mitarbeiter des VVS am Stand auf der CMT wussten nichts anderes. Der VVS habe darauf keinen Einfluss.
Peinlich und die SSB wirbt in den Bildschirmen der DT8.S/12/14 für das CMT Kombiticket....
Man kann allerdings im Internet auf der CMT-Seite sein Kombiticket lösen und ausdrucken.
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#8
(18. 01. 2018, 08:55)Mario schrieb:
(17. 01. 2018, 17:47)SSBaschdi Weiß schrieb:
(17. 01. 2018, 11:11)U7-Nutzer schrieb: Nach Auskunft des SSB-Kundendienstes wurde kein Vertriebsvertrag zwischen der Messegesellschaft und der SSB geschlossen. Auch die Mitarbeiter des VVS am Stand auf der CMT wussten nichts anderes. Der VVS habe darauf keinen Einfluss.
Peinlich und die SSB wirbt in den Bildschirmen der DT8.S/12/14 für das CMT Kombiticket....
Man kann allerdings im Internet auf der CMT-Seite sein Kombiticket lösen und ausdrucken.

Soeben habe ich zwei Kombitickets auf der CMT-Website bestellt und bezahlt. Man bekommt einen Link und darf sie selber ausdrucken.
Die Tickets sind an das eingegebene Besuchsdatum gebunden und personenbezogen, also nicht übertragbar.


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#9
(18. 01. 2018, 13:20)Stammtram schrieb: Soeben habe ich zwei Kombitickets auf der CMT-Website bestellt und bezahlt. Man bekommt einen Link und darf sie selber ausdrucken.
Die Tickets sind an das eingegebene Besuchsdatum gebunden und personenbezogen, also nicht übertragbar.

Nicht ganz, der CMT-Eintritt ist nicht datumsgebunden. Nur der VVS-Fahrschein ist an das Datum gebunden.
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#10
Die StZ berichtet nun -etwas verspätet- über die Problematik: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...2fc14.html
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