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(06. 11. 2014, 21:06)Salzäcker schrieb: Naja, von Tübingen nach Rottenburg bzw. Horb (Kulturbahn) fährt ja auch tatsächlich kein Zug. Daher werden sicher einige Umsteiger auf dieser Strecke fehlen und damit auch Pendler zwischen TÜ und S
War schon beim letzten Streik so, dass die Züge sehr leer waren.
Mit der NALDO Buslinie 18 gibt es aber einen ganz guten Ersatz, auch wenn der deutlich länger braucht und nur zum Eugen-Bolz-Platz fährt...aber man kommt immerhin nach Rottenburg :-)
Disclaimer: Alle Äußerung von mir stellen nur meine persönliche, private Sichtweise da.
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Ich verstehe nicht warum man heute (Freitag) bei Frühlingsfest UND GdL-Streik die U11 nicht hat fahren lassen. U1 und U2 waren brechend voll und heimsten deswegen Verspätungen ein. Es war ein einziges Gedrängel und Gequetsche.
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Die Bahn macht zwar noch ein Geheimnis was den Ersatzfahrplan angeht, aber es wird wohl der selbe Plan wie die letzten x mal angewendet.
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(18. 05. 2015, 18:07)Öpnv-Freak schrieb: Die Bahn macht zwar noch ein Geheimnis was den Ersatzfahrplan angeht, aber es wird wohl der selbe Plan wie die letzten x mal angewendet.
Naja, man muss ja auch schauen, wieviel Personal vorhanden ist und die müssen auch aufgeteilt werden. Der Bahn kann man in der Hinsicht wenig vorwerfen. Sie versuchen zumindest das Beste aus der Situation zu machen.
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Soll wieder der Ersatzfahrplan gefahren werden wie immer.
S5 und S60 im Ausfall. Von Bietigheim nach Ludwigsburg und retour alle 15 bis 20 Minuten ein S5E mit allen halten !
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http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...2feb1.html
Streik ist beendet, die Konfliktgegner GDL und DB AG kamen in der Nacht dazu sich einer Schlichtung anzuschließen
Grüße: Silvia Weiß
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Der Artikel von der Süddeutschen Zeitung berichtet darüber, wie der Staat den Streik im kritischen Bereich (Daseinsvorsorge) regeln könnte. Genannt wurde 1 Grund, 1 Forderung von Arbeitsgerichten und 1 Vorschlag, wie der Streik geregelt werden kann.
Ein Streikverbot in Sommerferien, wie es in Italien laut Artikel existiert, könnte auch in Deutschland helfen.
Wichtige Passage sollte hervorgehoben werden:
Zitat:Dabei wäre, verfassungsrechtlich gesehen, das Feld offen für echte Streikregeln - Karlsruhe attestiert dem Gesetzgeber ausdrücklich einen "weiten Handlungsspielraum". Er sei nicht gehindert, "die Rahmenbedingungen von Arbeitskämpfen zu ändern, sei es aus Gründen des Gemeinwohls, sei es, um die gestörte Parität wieder herzustellen", urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995.
Das klingt, als wäre es für die GDL geschrieben. Wenn Millionen Bahnreisende auf der Strecke bleiben, dann ist das "Gemeinwohl" stärker betroffen als beim Arbeitskampf am Fließband des Autoherstellers.
Nicht ohne Grund sind Rahmenbedingungen für den Arbeitskampf im Bereich der Daseinsvorsorge nötig, um die Streikauswirkungen für die betroffene Allgemeinheit abzufedern. - Was übrigens für die GDL gilt, gilt auch für die EVG und Ver.di und andere Gewerkschaften, die mit den öffentlichen Dienstleistungsbereichen zu tun haben.
Dazu gehört neben den "vorsichtigen" Regeln, der Streikverbot im Berufsverkehr (In Italien besteht bei der Bahn zwischen 6:00 und 9:00, sowie 18:00 und 21:00, eine Garantiepflicht. D.h. In diesen Zeiten muß der Zugverkehr aufrechterhalten bleiben, damit die Arbeitnehmer Morgens und Abends einen Ortswechsel durchführen können, damit sie pünktich ihren Arbeitsplatz erreichen können.) Wochenenden- und Feiertage, sowie Schulferien.
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(25. 05. 2015, 18:55)Jack Lanthyer schrieb: Der Artikel von der Süddeutschen Zeitung berichtet darüber, wie der Staat den Streik im kritischen Bereich (Daseinsvorsorge) regeln könnte. Genannt wurde 1 Grund, 1 Forderung von Arbeitsgerichten und 1 Vorschlag, wie der Streik geregelt werden kann.
Ein Streikverbot in Sommerferien, wie es in Italien laut Artikel existiert, könnte auch in Deutschland helfen.
Wichtige Passage sollte hervorgehoben werden:
Zitat:Dabei wäre, verfassungsrechtlich gesehen, das Feld offen für echte Streikregeln - Karlsruhe attestiert dem Gesetzgeber ausdrücklich einen "weiten Handlungsspielraum". Er sei nicht gehindert, "die Rahmenbedingungen von Arbeitskämpfen zu ändern, sei es aus Gründen des Gemeinwohls, sei es, um die gestörte Parität wieder herzustellen", urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995.
Das klingt, als wäre es für die GDL geschrieben. Wenn Millionen Bahnreisende auf der Strecke bleiben, dann ist das "Gemeinwohl" stärker betroffen als beim Arbeitskampf am Fließband des Autoherstellers.
Nicht ohne Grund sind Rahmenbedingungen für den Arbeitskampf im Bereich der Daseinsvorsorge nötig, um die Streikauswirkungen für die betroffene Allgemeinheit abzufedern. - Was übrigens für die GDL gilt, gilt auch für die EVG und Ver.di und andere Gewerkschaften, die mit den öffentlichen Dienstleistungsbereichen zu tun haben.
Dazu gehört neben den "vorsichtigen" Regeln, der Streikverbot im Berufsverkehr (In Italien besteht bei der Bahn zwischen 6:00 und 9:00, sowie 18:00 und 21:00, eine Garantiepflicht. D.h. In diesen Zeiten muß der Zugverkehr aufrechterhalten bleiben, damit die Arbeitnehmer Morgens und Abends einen Ortswechsel durchführen können, damit sie pünktich ihren Arbeitsplatz erreichen können.) Wochenenden- und Feiertage, sowie Schulferien.
Der Fehler ist viel grundlegender!
Im "Bereich der Daseinsvorsorge" haben Private überhaupt nichts verloren!!
Hier müssen staatliche Eigenbetriebe mit zuverlässigen Beamten wirken!
Die Bahn AG 1994 einzurichten, war ein schwerer Fehler!!
Tram 68 S-Bhf Köpenick - Alt-Schmöckwitz
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Die EVG kam nun zum Abschluß mit der Bahn und das ganz ohne Streik. Dran sollte sich die GDL mal ein Beispiel nehmen.
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