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Entwerter steht in LB 1010-DB-034.
Schon im August 2010 habe ich mich beim VVS
über die falsche Uhrzeit beschwert.
Antwort damals
"Wir haben die Deutsche Bahn AG gebeten,
den Entwerter zu überprüfen."
Nach meiner Beobachtung tat sich nichts:
18.12.2010 Funkuhr 13:11 - stempelt 13:00
30.07.2011 Funkuhr 12.12 - stempelt 12:05
10.03.2012 Funkuhr 12:54 - stempelt 12:45
12.04.2012 Funkuhr 08:57 - stempelt 08:40
Dieses "Nachgehen" ist bei Kontrollen gefährlich,
da es die verbleibende Fahrtzeit reduziert.
Unvergessen der Fall des Rollstuhlfahrers,
welcher wegen 15 Minuten Überschreitung
vor Gericht gezerrte wurde (er hatte am Hbf
ein (freies) Behindertenklo suchen müssen.
Wer hat diesbezügliche Tipps ?
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Ha ich hatte einmal einen der mir das Ticket mit 16.18 gestempelt hat, es war aber erst 15.18.
Beschwere dich eben nochmal und weise daraufhin das du es bereits einmal gemeldet hast.
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Hallole,
ich könnte mir denken, dass sowas zu GT4-Zeiten üblich war, da diese Entwerder je ein eigenes Uhrwerk hatten. - Manche der gelben Teile hatten auch nur eine 10er-Stelle als Minutenstempel.
Da ist bestimmt so mancher Apparat falsch gelaufen.
Grüßle
AFu
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http://www.ssb-linien.de
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Bei Pflieger stempelt der Entwerter gern mal mit so viel Tinte, dass die andere Fahrt auf der Rückseite auch gleich mit entwertet wird. Das ist dann immer ärgerlich. Wann immer ich es einrichten kann schaue ich dass ich bei Pflieger nur den Abschnitt der 4er-Karte stempele wo die Rückseite bereits benutzt worden ist.
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Gestern abend habe ich ebenfalls einen Entwerter mit falsch gehender Uhr erwischt - leider zunächst unbemerkt und um sage und schreibe 4 Stunden nachgehend, so dass das Ticket bereits zum Zeitpunkt des Stempelns ungültig war. Statt 18:15 hatte der doofe Entwerter in Herrenberg 14:25 aufgedruckt - und wie's der Teufel will - 100 Mal fährt man mit gültiger Fahrkarte ohne dass ein Kontrolleur kommt, aber dieses 1 Mal kamen sie natürlich prompt inkl. 40€ FN, gegen die ich logischweise sofort nach Rückkehr zuhause schriftlich Widerspruch eingelegt habe - mal gespannt, was dabei rauskommt. :-(
Da bezahlt man für 30 Minuten Fahrt horrende 4,50€ und soll dann noch 40€ zusätzlich zahlen, weil der blöde Entwerter nicht in der Lage ist, die richtige Uhrzeit aufzudrucken.
Bei der Gelegenheit:
wie ist das eigentlich? Oftmals stempeln Entwerter ja auch mit so wenig Farbe, dass man den Aufdruck kaum sieht. Kann man dann zur Sicherheit einfach an einem anderen Entwerter nochmal stempeln, oder akzeptiert das dann der Prüfdienst evtl. auch wieder nicht, mit der Begründung, dass man erkennen könne, dass der Abschnitt doppelt abgestempelt sei?
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(14. 10. 2013, 18:21)ET430 schrieb: Bei der Gelegenheit:
wie ist das eigentlich? Oftmals stempeln Entwerter ja auch mit so wenig Farbe, dass man den Aufdruck kaum sieht. Kann man dann zur Sicherheit einfach an einem anderen Entwerter nochmal stempeln, oder akzeptiert das dann der Prüfdienst evtl. auch wieder nicht, mit der Begründung, dass man erkennen könne, dass der Abschnitt doppelt abgestempelt sei?
Auf keinen Fall! Der Kontrolleur ist nicht in der Pflicht ein gültiges Ticket nachzuweisen, sondern du selbst. Und bei einem Ticket mit doppeltem Stempel liegt nunmal ein Täuschungsversuch näher als ein farbarmer Stempler. Wenn der Stempel mal zu dünn ist und kaum lesbar kannst du immerhin sagen, dass dies das reale Ergebnis aus dem Stempler ist und du nicht mehr machen kannst. Bei einem doppelten Stempel fällt diese Option weg.
Falls du nach dem Ticketkauf am Bahnsteig noch Zeit hast und dir ein falscher oder zu dünner Stempel auffällt könntest du ja mal an den Infosäulen die Taste drücken und das Problem gleich mitteilen. Die Person am anderen Ende kann dir sicherlich sagen, wie du dich weiter verhalten sollst. Im Problemfall mit nem Kotrolleur kannst du dich auf diese beziehen. Es ist jedem zuzumuten, dass er sein Ticket nach Kauf und Stempeln kurz kontrolliert. In nem Regiozug kannst du gleich nach Auffallen des Mangels zum Zugbegleiter gehen, bei der S-Bahn und Stadtbahn wird das eher schwer
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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(15. 10. 2013, 18:30)FoxMcLoud schrieb: (14. 10. 2013, 18:21)ET430 schrieb: Bei der Gelegenheit:
wie ist das eigentlich? Oftmals stempeln Entwerter ja auch mit so wenig Farbe, dass man den Aufdruck kaum sieht. Kann man dann zur Sicherheit einfach an einem anderen Entwerter nochmal stempeln, oder akzeptiert das dann der Prüfdienst evtl. auch wieder nicht, mit der Begründung, dass man erkennen könne, dass der Abschnitt doppelt abgestempelt sei?
Auf keinen Fall! Der Kontrolleur ist nicht in der Pflicht ein gültiges Ticket nachzuweisen, sondern du selbst. Und bei einem Ticket mit doppeltem Stempel liegt nunmal ein Täuschungsversuch näher als ein farbarmer Stempler. Wenn der Stempel mal zu dünn ist und kaum lesbar kannst du immerhin sagen, dass dies das reale Ergebnis aus dem Stempler ist und du nicht mehr machen kannst. Bei einem doppelten Stempel fällt diese Option weg.
Falls du nach dem Ticketkauf am Bahnsteig noch Zeit hast und dir ein falscher oder zu dünner Stempel auffällt könntest du ja mal an den Infosäulen die Taste drücken und das Problem gleich mitteilen. Die Person am anderen Ende kann dir sicherlich sagen, wie du dich weiter verhalten sollst. Im Problemfall mit nem Kotrolleur kannst du dich auf diese beziehen. Es ist jedem zuzumuten, dass er sein Ticket nach Kauf und Stempeln kurz kontrolliert. In nem Regiozug kannst du gleich nach Auffallen des Mangels zum Zugbegleiter gehen, bei der S-Bahn und Stadtbahn wird das eher schwer
mfg fox
Das ist Dokumentenfälschung, und kann im schlimmsten Fall ein Besuch im Gefängnis bedeuten, und zwar für ein paar Jahre...
Grüße: Silvia Weiß
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15. 10. 2013, 19:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15. 10. 2013, 19:51 von dt8.de.)
(15. 10. 2013, 18:51)SSBaschdi Weiß schrieb: Das ist Dokumentenfälschung, und kann im schlimmsten Fall ein Besuch im Gefängnis bedeuten, und zwar für ein paar Jahre...
Das ist doch Unfug.
Vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage.
Bevor eine Verurteilung wegen Dokumentenfälschung erfolgt, ist erstmal die Schuld und damit der Vorsatz nachzuweisen, ansonsten gilt im Strafrecht "im Zweifel für den Angeklagten". Bei einer eindeutig beim ersten Mal schlecht gestempelten Fahrkarte liegt die Schuld beim Verkehrsunternehmen, da wird der Nachweis des Vorsatzes sehr schwer. Es könnte ja sogar sein, daß der Fahrgast die Fahrkarte sogar tatsächlich zwei mal benutzt hat, weil er z.B. im Dämmerlicht in der Unterführung gar nicht erkannt hat, daß das Feld schon gestempelt war.
Da das dem VU anzulasten ist, wird der Richter eine solche Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit abweisen, wenn es nicht noch andere Anhaltspunkte für einen Vorsatz gibt (wie z.B. früheres Schwarzfahren).
Natürlich muß der Fahrgast dann mutig genug sein, das bis vor Gericht durchzuziehen, wenn das VU meint, ihn ein EBE abzuknöpfen zu wollen.
Bei anderweitig manipulierten Fahrkarten gilt das natürlich nicht.
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(15. 10. 2013, 18:51)SSBaschdi Weiß schrieb: Das ist Dokumentenfälschung, und kann im schlimmsten Fall ein Besuch im Gefängnis bedeuten, und zwar für ein paar Jahre...
Erstmal, alles was in #8 schon steht. Und selbst bei Vorsatz gibt es keine Freiheitsstrafe. Nicht einmal eine zur Bewährung ausgesetzt. Geldstrafe, mehr ist in solch einem "Bagatellfall" nicht drin. Ich bezweifel sogar, dass es zu einer Verurteilung mit Geldstrafe kommt. Geldstrafe muss von Geldbuße bzw. Ordnungsgelder unterschieden werden, welche selbstverständlich geleistet werden müssen.
Die Verkehrsunternehmen sind selbst verpflichtet, Kontrollentwertungen mit Uhrzeitvermerk durchzuführen. Die müssen täglich gemacht und aufgehoben werden. Ausgenommen sind die Entwerter, die durch IBIS oder ein ähnliches BIS gesteuert werden - also mit Uhrzeit sowie Position/Zone extern versorgt werden. Alle Entwerter "System VVS" sind in der Lage, leere Katuschen oder Fehlfunktionen zu erkennen und melden diese ans BIS zurück. Die ganzen Daten (darunter die der Entwerter) werden ausgelesen und gespeichert - das passiert schon aus Sicherheitsgründen (Fahrtenschreiber), Steuergründen (Kasse) und natürlich für die Ausgleichszahlungen innerhalb des Verkehrsverbundes unter den Verkehrsunternehmen.
Die Bahn bzw. ihre Tochter ist grundsätzlich verpflichtet, bei stationären (autarken) Entwertern auf Bahnhöfen deren Funktion zu überprüfen. Es nützt ja wenig, wenn der Entwerter sagt ich habe keine Tinte mehr, aber kein dahinterliegendes System verarbeitet diese Meldung. Entweder hat die Bahn nun einen Nachweis für den Entwerter für den fraglichen Tag (dessen Nummer auf dem Stempel aufgedruckt wird), oder nicht. Kann die Bahn den Nachweis nicht erbringen bei Einspruch, oder will sie nicht, muss der Fahrgast nicht zahlen. Ganz einfach.
Widerspruch erheben ist also der richtige Weg. Sollte dieser abgelehnt werden und man wird gezwungen den Betrag zu bezahlen, gibt es eine Rückholmöglichkeit. Einfach einen fehlerhaften Entwerter des gleichen Verkehrsunternehmens suchen (wird ja kaum ein Einzelfall sein, oder kaum sofort korrigiert) - den falschen Entwerter dokumentieren, und dann den VVS auffordern für diesen Entwerter (mit Nummer) eine Korrektheitsgarantie für den Testzeitpunkt zu geben. Egal was als Antwort kommt, "wir geben keine Auskunft", "der Stempler war korrekt", "der Stempler war falsch" - in allen 3 Fällen ist das Geld rückforderbar. Dazu kommt's aber gar nicht, wenn der Entwerter wirklich eine falsche Uhrzeit gedruckt hat, wird dem Einspruch stattgegeben.
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16. 10. 2013, 17:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16. 10. 2013, 17:32 von FoxMcLoud.)
(15. 10. 2013, 18:51)SSBaschdi Weiß schrieb: Das ist Dokumentenfälschung, und kann im schlimmsten Fall ein Besuch im Gefängnis bedeuten, und zwar für ein paar Jahre... (15. 10. 2013, 19:50)dt8.de schrieb: Natürlich muß der Fahrgast dann mutig genug sein, das bis vor Gericht durchzuziehen, wenn das VU meint, ihn ein EBE abzuknöpfen zu wollen.
Vorsicht, das EBE ist Zivilrecht, die Anzeige wegen Urkundenfälschung ist Strafrecht. Zivilrechlich hast du ne Wahl, ob du gegen ein EBE vorgehen willst oder ob du es zähneknirschend zahlst. Die Beweisaufnahme wird aber ähnlich ablaufen wie im Strafverfahren. Strafrechtlich der Anzeige zu entgehen hast du kaum eine Möglichkeit, wenn die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingeht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob du willst oder nicht.
(16. 10. 2013, 16:44)hopperpl schrieb: Erstmal, alles was in #8 schon steht. Und selbst bei Vorsatz gibt es keine Freiheitsstrafe. Nicht einmal eine zur Bewährung ausgesetzt. Geldstrafe, mehr ist in solch einem "Bagatellfall" nicht drin. Ich bezweifel sogar, dass es zu einer Verurteilung mit Geldstrafe kommt. Geldstrafe muss von Geldbuße bzw. Ordnungsgelder unterschieden werden, welche selbstverständlich geleistet werden müssen.
§ 267 Urkundenfälschung http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
Da ist die Spanne von Freispruch über Verfahrenseinstellung ohne oder mit Auflagen (Geldbuße, Arbeitsstunden leisten...) bis zum Maximalschuldspruch schon recht groß und muss immer im konkreten Einzelfall geprüft werden.
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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