Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
DB-Fernverkehrsfahrschein innerhalb vom Verbund auch im Nahverkehr gültig?
#1
Hallo,

heute kam mir folgende Frage:

Ich will z.B. von Stuttgart Hbf nach Vaihingen/Enz mit BC50.

Preis mit IC zum DB-Tarif: 4,75 Euro
Preis mit RE zum VVS-Tarif: 6,75 Euro
-->Ersparnis: 2,00 Euro

Darf ich nun mit dem DB-Ticket nur den Fernverkehr, oder auch den Nahverkehr nutzen, und falls der Nahverkehr nutzbar ist, dann nur über die NBS oder auch über Bietigheim?

Ohne Verbund darf man Tickets einer höheren Produktklasse ja auch in einer tieferen Produktklasse nutzen, aber wie ist das innerhalb eines Verbundes?

Noch unterschiedlicher wäre der Preis z.B. Stuttgart Hbf-Schorndorf:

Mit IC: 3,50 Euro
Mit RE: 5,75 Euro
-->Ersparnis: 2,25 Euro

Grüßle
henchen2410
Joshua: A strange game. The only winning move is not to play.
Zitieren
#2
Tja, eine berechtigte Frage, vor allem, weil ich selbst auch schon oft vor dem Problem gestanden bin.

Am Schalter bekomme ich so eine Fahrkarte problemlos. Am Automat jedoch nicht.

Meiner Meinung nach darfst du mit einem IC-Ticket auch einen RE nutzen. So steht es glaub ich auch auf dem Ticket. Du darfst damit sogar die S-Bahn nutzen. Denn all diese Züge gehören ja zur DB. Aber natürlich möchte man innerhalb eines Tarifverbunds nur Tarifverbundstickets verkaufen.

Grüße!
Zitieren
#3
Hallo;;;

ich fürchte, die Antwort lautet: Ein klares deutliches Jein!

Mir kam mal zu Ohren, daß mindestens ein Zug des Fernverkehrs dabei sein muß -- aber wie will man auch der Hinfahrt prüfen, ob auf der Rückfahrt ein IC(E) dabei sein wird und ich habe noch nie erlebt, daß versucht wurde, die Stempelungen zu lesen.

Falls jemand den Durchblick durch die Bahntarife hat: Bitte im Forum melden!#

Viele Grüße
Ramiro
Zitieren
#4
Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG:

Zitat:1.3 Ausnahmen

Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-
Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.
Für andere als die in Nr. 1.2 genannten Züge gelten besondere Beförderungsbedingungen.
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern...5_2011.pdf

Der VVS meint:
Zitat:6 Gültigkeit von Schienenfahrausweisen der Deutschen Bahn AG
Für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs des VVS-Gemeinschafts-
tarifs werden grundsätzlich nur Fahrausweise nach diesem Tarif (VVS-
Fahrausweise) ausgegeben. Für Produkte, die gemäß Anhang 1 nicht in
den VVS-Tarif einbezogen sind (z. B. Produktklassen ICE, IC/EC) werden
Fahrausweise nach den Tarifen der DB AG verkauft. Zeitkarten für diese
Produkte werden bei Fahrten innerhalb des VVS-Tarifgebietes in allen
Zügen der DB AG anerkannt. Außerdem werden im Geltungsbereich
des VVS-Gemeinschaftstarifs Netzkarten und alle Fahrkarten von oder
nach Zielen außerhalb des VVS-Tarifgebietes (ein- und ausbrechender
Verkehr) in den Zügen der DB AG anerkannt
...
http://www.vvs.de/download/VVS_GT_2011.pdf

=> ein Einzelfahrschein zum IC-Tarif auf VVS-Strecken gilt im (I)RE nicht.
Zitieren
#5
(07. 06. 2011, 21:06)Sebastian schrieb: Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG:

Zitat:1.3 Ausnahmen

Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-
Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.
Für andere als die in Nr. 1.2 genannten Züge gelten besondere Beförderungsbedingungen.
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern...5_2011.pdf

Der VVS meint:
Zitat:6 Gültigkeit von Schienenfahrausweisen der Deutschen Bahn AG
Für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs des VVS-Gemeinschafts-
tarifs werden grundsätzlich nur Fahrausweise nach diesem Tarif (VVS-
Fahrausweise) ausgegeben. Für Produkte, die gemäß Anhang 1 nicht in
den VVS-Tarif einbezogen sind (z. B. Produktklassen ICE, IC/EC) werden
Fahrausweise nach den Tarifen der DB AG verkauft. Zeitkarten für diese
Produkte werden bei Fahrten innerhalb des VVS-Tarifgebietes in allen
Zügen der DB AG anerkannt. Außerdem werden im Geltungsbereich
des VVS-Gemeinschaftstarifs Netzkarten und alle Fahrkarten von oder
nach Zielen außerhalb des VVS-Tarifgebietes (ein- und ausbrechender
Verkehr) in den Zügen der DB AG anerkannt
...
http://www.vvs.de/download/VVS_GT_2011.pdf

=> ein Einzelfahrschein zum IC-Tarif auf VVS-Strecken gilt im (I)RE nicht.

So einfach ist das aber nicht. Was ist mit einem Fahrschein Vaihingen/Enz - Plochingen mit IC? Wenn auf dem Abschnitt Vaihingen - Stuttgart ein IC und auf dem Abschnitt Stuttgart - Plochingen eine S-Bahn benutzt werden soll (weil es z.B. mit IC keine passende Verbindung gibt).
Wäre dem Wortlaut nach nicht zulässig, eine Stückelung in zwei Fahrscheine wäre aber auch nicht zulässig (Stückelungsverbot).
Weiterhin ist es zwischen Stuttgart und Plochingen nicht möglich zu prüfen, was zwischen Vaihingen und Stuttgart benutzt wurde, und umgekehrt.

Daß diese Verbindung mit DB-Tarif und IC-Zuschlag wahrscheinlich teuer ist als der VVS-Fahrschein lasse ich dabei mal außen vor :-)
Zitieren
#6
(08. 06. 2011, 00:10)dt8.de schrieb: Daß diese Verbindung mit DB-Tarif und IC-Zuschlag wahrscheinlich teuer ist als der VVS-Fahrschein lasse ich dabei mal außen vor :-)

Es ging ja um den konkreten Fall mit einer BC50. Dann nämlich sind auf kurzen Distanzen oft die DB-Karten deutlich billiger.

Grüße!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste