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Aber rein theoretisch könnte dann auch bei einer Linie, die mal einen bestimmten Streckenabschnitt befährt und mal nicht, also mal A..B..C und mal A..X..Y..Z..B..C gesagt werden, dass man nicht von A nach B fahren dürfte, weil die Haltestellen nicht bedient werden aber trotzdem auf einem bestimmten Abschnitt bzw. einer besteimmten Fahrt der Linie da sind?
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Noch ein kleiner Hinweis: Kurzstrecke gilt nicht im Nachbus.
Grüße!
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(19. 09. 2010, 19:09)Ensign Joe schrieb: Aber rein theoretisch könnte dann auch bei einer Linie, die mal einen bestimmten Streckenabschnitt befährt und mal nicht, also mal A..B..C und mal A..X..Y..Z..B..C gesagt werden, dass man nicht von A nach B fahren dürfte, weil die Haltestellen nicht bedient werden aber trotzdem auf einem bestimmten Abschnitt bzw. einer besteimmten Fahrt der Linie da sind?
Damit sind auf der Linie 82 bestimmte Kurzstreckenziele mal möglich, und mal nicht, falls man das streng auslegt. Konkret der Abschnitt Am Ochsenwald - Hans-Rehn-Stift, bei dem die Haltestelle Am Ochsenwald sogar zwei mal bedient wird.
Grüßle
henchen2410
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Zitat: ohne Rücksicht darauf, ob sie bei der betreffenden Fahrt bedient werden oder nicht
Würde ich mal so auslegen, das die Haltestelle bei der "betreffenden" Fahrte bedient werden sollte, also bei Bussen auch zählt wenn niemand einen Haltewunsch äußert oder niemand zusteigen möchte, der Bus somit durchfährt.
Sprich, wenn a-> b-> c-> d dann darf ich bis d fahren, wenn jedoch der Kurs a-> b-> e-> c-> d-> vorsieht darf ich ebend nur bis c fahren.
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Und (e) ist Wallgraben und a->b->c->d ist U6 und a->e->b->c->d ist U3
Womit wir wieder bei dem sind, was ich gesagt hatte und so wie mir das mal erklärt wurde. Es zählt die normale Haltestellenfolge der jeweiligen Linie und nicht alle Haltestellen zusammengenommen.
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Also ich finde die Formulierung auch etwas ungeschickt.
Ich hätte noch ein Beispiel. Versetzt euch mal auf den 82er. Ihr wollt von der Haltestelle Universität weiter zur Haltestelle Johannesgraben. Ab und zu gibt es aber Abfahrtszeiten, zu denen der 82er einen Umweg über Nobelstraße, Lauchhau, Nobelstraße und dann erst Johannesgraben macht. Kurzstrecke oder keine Kurzstrecke?
Wenn der Bus den Umweg über Lauchhau macht, ist es keine Kurzstrecke. Ansonsten schon. Und warum kann die Kurzstrecke überhaupt gelten, wenn doch eigentlich die drei Haltestellen fest im Linienverlauf des 82ers vorgesehen sind, nur jedoch nicht immer angefahren werden(so wie vielleicht die U6 und die Haltestelle Jurastraße)? Was ist hier mit den Tarifregeln?
Meine Behauptung: Hier handelt es sich um einen ganz anderen Linienkurs, deswegen gilt einmal das Kurzstreckenticket und einmal nicht. Wobei ich schon denke, dass ein Kontrolleur ein Auge zudrücken würde, wenn ich als Fahrgast "aus Versehen" einen Linienkurs über Lauchhau erwische, aber mit dem Kurzstreckenticket von der Uni bis Johannesgraben will.
Grüße!
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Ja genau, das ist dann das was mit bei der "betreffenden Fahrt" gemeint ist.
Wobei man bei diesem speziellen Beispiel sogar noch einen oben drauf setzen kann :
Wenn die selbe Haltestelle 2x angefahren wird, zählt die dann auch 2x ?
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21. 09. 2010, 00:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21. 09. 2010, 00:47 von Holger2.)
Hallo,
also um das mal zusammenzufassen:
Ursprünglich gab es eine Regelung, dass alles was 2000m rund um eine Haltestelle ist, Kurzstrecke ist.
Da nicht jeder einen Metermaß dabei hat, hat man beschlossen, diese Regelung zu vereinfachen:
Heute ist jede Fahrt bis zur dritten auch durchfahrenen Haltestelle eine Kurzstrecke, es sei denn
( a) es handelt sich um eine S - Bahn
( b) es handelt sich um einen Nachtbus
( c) es wird umgestiegen
( d) der Bus fährt heute mal 'ne andere Route
Ob die neue Regelung wirklich einfacher ist? In Frankfurt schreibt man einfach an jede Haltestelle dran, bis wohin die Kurzstrecke gilt (allgemein ein Radius von ca. 2000m)
Holger
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(21. 09. 2010, 00:43)Holger2 schrieb: In Frankfurt schreibt man einfach an jede Haltestelle dran, bis wohin die Kurzstrecke gilt (allgemein ein Radius von ca. 2000m)
Das hat man hier bis zur Einführung der aktuellen Regel auch gemacht.
Gruß Marco
Korrekturen und Ergänzungen sind zu all meinen Beiträgen gern gesehen, solange sie sachlich sind und nicht gegen die Foren-Regeln verstoßen :-)
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Hallo,
wobei ich die 3 - Haltestellenregel im allgemeinen nicht schlecht finde.
Die ganzen Ausnahmeregeln sind halt doch recht schwäbisch kleinkariert: Könnte ja sein, dass der eine oder andere zu stark profitiert.
Für meine Frau und mich ist das doch eher ärgerlich. Da wir im Stuttgarter Westen wohnen, müssten wir für die ca. 3km Schwabstr. - Innenstadt - Schwabstr. zusammen 7,10EUR zahlen, was uns in erster Linie zu guten Fußgängern / Callbikenutzern gemacht hat.
Mittlerweile fährt ja der 92er wenigstens alle 60 min. in 3 Haltestellen bis zur Stadt, leider gilt das nur bergab, denn bergauf sind es dann 5 Haltestellen.
Der 44er biegt ja leider kundenfreundlich eine Straße zu früh ab (und hält dann an der Marienstr.)
Wie wäre es mit der Münchner Regelung: 4 Haltestellen, davon max. 2 mit der S - Bahn, bei beliebigen Umstiegen.
Holger
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