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Sorry, kenne mich in diesem Themenfeld nicht so aus. Was heißt "Der Gleichwechsel muss stumpf befahren werden" im Bezug auf Weichensteuerung???
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Wenn du einen Gleiswechsel in Fahrtrichtung hast, also die beiden Weichen spitz befährst, und die Weiche zudem ne Handweiche ist, gibt es keine Endstellungsüberprüfung und keinen Lageschutz. Nach zig Überfahrten kann die Zunge aus der Endlage geraten und der Zug entgleisen. Ist der Gleiswechsel entgegen der Fahrtrichtung kann sowas nie passieren.
In ZUB Abschnitten, in denen man einen Gleiswechsel hat, werden (fast) immer gesteuerte Weichen, also Weichen mit Zungenmotor eingebaut. Denn wenn die Fahrzeugüberwachung die Position der Weiche nicht ermitteln kann, kann in den Blockabschnitt auch nur 1 Zug fahren. 1 Zug insgesamt, nicht 1 Zug pro Richtung. Sonst könnten 2 Züge gegeneinander fahren. Wenn die Weiche aber gesteuert ist und die Endlage prüfen kann, ist die Richtung des Gleiswechsels ohne Bedeutung. Je nach Umgebung kann eine der beiden Richtungen aber optimaler sein.
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Braucht man nun 2 Signal mehr? Nicht unbedingt, es sei denn der Zug verläßt den Blockabschnitt des Gleiswechsels in "falscher" Richtung. Wendet er innerhalb des Blocks braucht es keine zusätzlichen Signale für die Gegenrichtungsfahrt.
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(07. 09. 2010, 18:11)Andreas schrieb: Braucht man nun 2 Signal mehr? Nicht unbedingt, es sei denn der Zug verläßt den Blockabschnitt des Gleiswechsels in "falscher" Richtung. Wendet er innerhalb des Blocks braucht es keine zusätzlichen Signale für die Gegenrichtungsfahrt.
Meiner Ansicht nach müsste vor dem Gleiswechsel auf jeden Fall ein Signal sein - der ordnungsgemäße Weichenverschluss muss ja zurückgemeldet werden.
Gruß, Philipp
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Ist ja immer. Einzig die Entfernung zwischen Weiche und Signal schwankt. Das ändert aber nichts an der Aussage.
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(07. 09. 2010, 18:11)Andreas schrieb: In ZUB Abschnitten, in denen man einen Gleiswechsel hat, werden (fast) immer gesteuerte Weichen, also Weichen mit Zungenmotor eingebaut.
Nicht fast immer, sondern immer. Das Fahrsignal ein einer mit Zugsicherungsanlagen versehenen Strecke bedeutet daß die Fahrstraße korrekt eingestellt und frei ist. Bei einer nicht von der Zugsicherung überwachten Weiche im Streckenverlauf darf die Strecke nicht als frei angezeigt werden, da die Endlage der Weiche nicht überwacht ist, das Fahrsignal dieses aber anzeigen würde. Das hat nichts damit zu tun, ob das Gegengleis im Block ist oder nicht.
(07. 09. 2010, 18:11)Andreas schrieb: Denn wenn die Fahrzeugüberwachung die Position der Weiche nicht ermitteln kann, kann in den Blockabschnitt auch nur 1 Zug fahren.
Dann darf da kein Zug fahren, wenn die Weiche nicht überwacht ist.
Ansonsten Fahrstraßenüberwachung statt Fahrzeugüberwachung.
(07. 09. 2010, 18:11)Andreas schrieb: Braucht man nun 2 Signal mehr? Nicht unbedingt, es sei denn der Zug verläßt den Blockabschnitt des Gleiswechsels in "falscher" Richtung. Wendet er innerhalb des Blocks braucht es keine zusätzlichen Signale für die Gegenrichtungsfahrt.
Doch, man braucht die, denn der Zug muß den Blockabschnitt verlassen. Befindet sich der Zug nämlich noch im Blockabschnitt ist die Fahrstraße nicht frei und die Weiche darf nicht gestellt werden. In einem besetzten Blockabschnitt darf *niemals* eine Weiche gestellt werden. Damit ist ein Wenden nur möglich, wenn die Signale vorhanden sind.
Mit scheint, Dir fehlen ein paar Wissensgrundlagen der Zugsicherungstechnik.
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Also ganz zufrieden bin ich mit der Antowrt noch nicht. Ein Stadtbahnfahrer fährt eine ganz normale Strecke, Es kommt nun eine Weiche, damit muss er auf das andere Gleis fahren. Die Strecke ist nicht mit Signalen gesichert, man fährt nur auf Sicht. Muss er nun Aussteigen und die Weiche von Hand stellen, oder kann er das mit irgendwelchen Mitteln von der Fahrerkabine aus???
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(08. 09. 2010, 08:06)dt8.de schrieb: Doch, man braucht die, denn der Zug muß den Blockabschnitt verlassen. Befindet sich der Zug nämlich noch im Blockabschnitt ist die Fahrstraße nicht frei und die Weiche darf nicht gestellt werden. In einem besetzten Blockabschnitt darf *niemals* eine Weiche gestellt werden. Damit ist ein Wenden nur möglich, wenn die Signale vorhanden sind.
Ja, stimmt natürlich. Eine Weiche muss ja beim GW umgestellt werden. Das hab ich brav ignoriert. Damit ist 1 Signal pro Gegenrichtung notwendig.
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(08. 09. 2010, 16:45)ET422 schrieb: Also ganz zufrieden bin ich mit der Antowrt noch nicht. Ein Stadtbahnfahrer fährt eine ganz normale Strecke, Es kommt nun eine Weiche, damit muss er auf das andere Gleis fahren. Die Strecke ist nicht mit Signalen gesichert, man fährt nur auf Sicht. Muss er nun Aussteigen und die Weiche von Hand stellen, oder kann er das mit irgendwelchen Mitteln von der Fahrerkabine aus???
Diesen Fall gibt es so nicht. Auf Strecken ohne Signale gibt es nur Gleiswechsel entgegen der Fahrtrichtung.
Hier muß er Aussteigen, die Weiche von Hand umstellen und rückwärts (also vom anderen Führerstand aus) über den Gleiswechsel fahren. Da er den Führerstand sowieso wechseln muß, kann er dabei auch den Gleiswechsel stellen.
Alle von Hand umzustellenden Gleiswechsel sind so angeordnet, daß sie nur entgegen der Fahrtrichtung befahren werden können.