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Rote Ecke am Haltestellenschild
#1
Mir ist schon öfters aufgefallen, dass an manchen Bushaltestellen am "H" Schild ein rotes Dreieck oben drüber ist. Hab mich immer gefragt was das wohl bedeutet. Ist das sowas wie früher die Briefkästen mit rotem Punkt (=häufigere Leerung)? Werden diese Haltestellen also öfters angefahren?! Kann ich mir nicht vorstellen. Außerdem, was bringt so eine Hervorhebung einzelner Haltestellen, wenn kein Fahrgast weiß was das bedeutet? Muss also irgendwas Internes sein, und ich habe das Gefühl dass es mir jemand hier im Forum erklären kann.

Danke schonmal im Voraus!
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#2
Das sind Haltestellen bei welchen der Busfahrer seine Warnblinkanlage einschalten muss! Meistens also Haltestellen mit Haltestellenkap bzw. ohne Busbucht, bei welchen der Bus mitten auf der Fahrbahn zum stehen kommt und den übrigen Verkehr blockiert. Wenn mich nicht alles täuscht ist das Dreieck auch immer nur auf der Seite angebracht, aus welcher der Bus kommt.

Alletdings würde mich jetzt auch interessieren, ob das eine gesetzliche Regelung oder aber nur eine SSB-interne Regelung ist...

Viele Grüße, Interregio
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#3
Die Erläuterung ist soweit richtig.
Soweit ich weiß ist das keine SSB-Regelung, die findet man auch an anderen Stellen im VVS, teils auch in orange statt rot. Das ganze dient wie dargestellt der Information des Fahrers, denn würde er das Warnblinklicht nicht wie vorgeschrieben einschalten würde er eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber wer kann sich schon alle Haltestellen merken, für die diese Regelung angeordnet wurde.

Auch in anderen Städten gibt es eine Markierung auf dem Haltestellenschild oder an der Haltestelle, wie diese aussieht kann ganz unterschiedlich sein. Eine Vorschrift, die die Kennzeichnung der Haltestelle regelt wäre zumindest mir nicht bekannt.

Was die Anordnung des Warnblinkens an sich angeht, das ist Sache der Kommune. Es gibt Städte, Stadtteile und Gemeinden, da ist an fast allen Haltestellen das Warnblinklicht vorgeschrieben, andere Städte wissen wohl bis heute noch nicht, dass es eine solche Möglichkeit gibt. Dabei liegt es Grundsätzlich im Ermessen des jeweiligen Ordnungsamtes, ob Warnblinken angeordnet wird oder nicht.
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#4
Danke für die schnelle und ausführliche Beantwortung der Frage!
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#5
Die "rote Ecke" ist eine hiesige Form dem - manchmal nur aller paar Wochen einmal auf dieser Linie fahrenden Fahrer - anzuzeigen, dass es eine "Warnblinkhaltestelle" ist. Gesetzlich ist dieses Symbol nicht verankert, andere Verkehrsunternehmen in anderen Regionen machen es anders.
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