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Wendemöglichkeiten
#1
Gibt es eigentlich zwischen Waiblingen und Bad Cannstatt für die SBahnen einen Möglichkeit zuwenden bsp Bei Störungen ?
Eine Möglichkeit müsste doch sein über das Verbindungsgleis von Nürnbergerstr. Richtung Untertürkheim, müsste die S-Bahn dann irgendwann auf die Ferngleise um das Verbindungsgleis zuerreichen bzw bis zur Welche Station könnte sie dann "normal" fahren ?

Danke.
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#2
Hallo,

einziger Bahnhof und damit einzige Wendemöglichkeit zwischen Bad Cannstatt und Waiblingen ist Fellbach, die andern beiden Stationen sind nur Haltepunkte, dort darf kein Zug enden oder beginnen, also auch nicht wenden.
Wenn die Luftbilder in Google Maps aktuell sind, dann kann man von Bad Cannstatt kommend in Fellbach aber nicht sinnvoll wenden, denn von dort aus erreicht man in Fellbach direkt (ohne rangieren) nur die Gleise 1 und 2 (2 ist das bahnsteiglose Durchfahrtsgleis). Auf Gleis 3 kommt man nur, wenn man das Ferngleis Richtung Stuttgart in Gegenrichtung befährt, wenn ich das richtig sehe, sind die Gleise zwischen Cannstatt und Fellbach aber nicht für den Gleiswechselbetrieb (also Fahrt entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung) ausgerüstet. Geht also nur schlecht. Vom Fellbacher Gleis 1 (Gleis 2 ist ja Bahnsteiglos und damit sinnlos zum wenden) aus erreicht man in Richtung Stuttgart aber wieder nur die Gleise, die eigentlich Richtung Waiblingen befahren werden und die, wie ich glaube, auch keinen Gleiswechselbetrieb ermöglichen.
--> Wenden in Fellbach aus Bad Cannstatt kommend fast unmöglich/bzw. nicht sinnvoll

Von Waiblingen kommend sollte wenden in Fellbach denke ich gehen, zumindest erreicht man da in beide Richtungen ausreichend Gleise. Wie das hier mit der Befahrkeit in beide Richtungen aussieht, weiß ich aber nicht. Weiß da jemand mehr?

Abgesehen von der theoretischen Möglichkeit des Wendens muss das ja aber auch von den Zeiten her passen. Und da sieht es eben so aus, das Waiblingen und Cannstatt sinnvoller ist als Fellbach, denn:
Die S3 von/nach Backnang begegnen sich in Waiblingen, da ist bei einer Kurzwende eine Abfahrt mit geringer Verspätung möglich, in Fellbach wäre die Verspätung bei Kurzwende (und die ist denke ich notwendig, sonst braucht man ja einen Zug mehr) deutlich höher. Bei der S2, die in Sommerrain kreuzen, ginge Fellbach theoretisch noch, aber dort wird die Zeit dann eng, in Waiblingen ist die Zeit gut ausreichend.

In der Gegenrichtung (also wenden von Cannstatt kommend in Fellbach) sieht es ähnlich aus:
S2 kreuzt in Sommerrain, da gibts bei Wende in Fellbach Verspätung, bei der S3 wird die Zeit zumindest eng. Ich denke, wenn man die Gleise überhaupt entgegen der eigentlichen Richtung befahren darf, dann nur mit geringer Geschwindigkeit und auch dann wird es Verspätungen geben.

Fazit: Wenden in Fellbach ist kaum möglich bzw. wenig sinnvoll, da ja die alternative Fahrtmöglichkeit zwischen Bad Cannstatt und Waiblingen nicht am Fellbacher Bahnhof vorbei führt ( U1 bis Lutherkircher und dann Bus bis Waiblingen). Eine Fahrt bis Fellbach würde bei einer Streckensperrung also nur wenigen Fahrgästen einen Vorteil bringen, bei vergleichsweise hohem Aufwand.

Hoffe, ich konnte das halbwegs verständlich rüberbringen Wink

Gruß aus dem Remstal
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#3
(01. 11. 2014, 11:19)modellbahner96 schrieb: ...die andern beiden Stationen sind nur Haltepunkte, dort darf kein Zug enden oder beginnen, also auch nicht wenden.
Wie kommst Du denn darauf?
--> § 4 Abs. 8 EBO

Umgekehrt formuliert heißt das soviel wie: ein Zug darf an einem Hp praktisch alles tun, wozu keine Weiche erforderlich ist, denn diese ist per Definition eben nicht vorhanden. Ob Enden oder Wenden (was ein Triebwagen(-zug) dort also problemlos kann und auch dürfte) auch betrieblich bzw. signaltechnisch möglich oder fahrplanmäßig sinnvoll ist, interessiert die EBO an dieser Stelle nicht.

Allerdings sollte es keine Probleme bereiten, etwa von Nürnberger Straße stadtauswärts auf die Verbindungskurve nach UT zu gelangen, da diese ohnehin auf das S-Bahngleis mündet. Soweit ich in der Gockelmappe sehe, kommt man nur nicht direkt von der Verbindungskurve auf das S-Bahngleis Nürnberger Straße stadteinwärts.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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#4
Hallo,
Danke für die Korrektur!
dann habe ich mich in der Hinsicht getäuscht, habe das hin und wieder an verschiedenen Stellen gelesen, dass Zugfahren in Bahnhöfen enden müssen. Dem ist offensichtlich nicht so, ich ziehe die Aussage zurück und behaupte das Gegenteil Wink

Für die konkrete Frage nach Wendemöglichkeiten bleibt dennoch zu klären, unter welchen Umständen/Regeln Züge auf den stadtauswärts führenden Gleisen stadteinwärts fahren dürfen (bzw umgekehrt). Signale stehen in diese Richtung jeweils meinen Beobachtungen nach nicht, zumindest nicht so eng nacheinander wie in die eigentliche Richtung. Denn auch bei einer Wende in Sommerrain oder Nürnberger Straße bleibt die Gleisproblematik, dass die Züge nach dem Wenden nicht direkt auf die eigentlichen Richtungsgleise gelangen können oder auf dem "falschen" Gleis bis zur Wendestation fahren müssen.
Weiß da jemand genaueres?
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#5
(01. 11. 2014, 14:24)WN 26 schrieb:
(01. 11. 2014, 11:19)modellbahner96 schrieb: ...die andern beiden Stationen sind nur Haltepunkte, dort darf kein Zug enden oder beginnen, also auch nicht wenden.
Wie kommst Du denn darauf?
--> § 4 Abs. 8 EBO

Umgekehrt formuliert heißt das soviel wie: ein Zug darf an einem Hp praktisch alles tun, wozu keine Weiche erforderlich ist, denn diese ist per Definition eben nicht vorhanden. Ob Enden oder Wenden (was ein Triebwagen(-zug) dort also problemlos kann und auch dürfte) auch betrieblich bzw. signaltechnisch möglich oder fahrplanmäßig sinnvoll ist, interessiert die EBO an dieser Stelle nicht.

Die Fahrdienstvorschift ist da noch genauer:

Haltepunkte
Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen.

http://fahrweg.dbnetze.com/file/3179916/...abe_11.pdf
S. 54.

Somit können zumindest in der Theorie an jeder Betriebsstelle Züge enden und beginnen. Selbst wenn der Zug nur seine Zugnummer oder Zuggattung ändert, ist das das Ende einer Zugfahrt und der Anfang einer neuen ;-)
Am Haltepunkt Zazenhausen (als das noch ein Hp und kein Bft war) gab es das planmäßig: Ankunft als N-Zug von sonstwo, Weiterfahrt als Dstp nach Kornwestheim Rbf. Auf dem Papier zwei Zugfahrten ...

Allerdings habe ich irgendwo etwas im Hinterkopf, daß eine Zugfahrt nur an einem Hauptsignal oder Streckenende enden dürfe.

(01. 11. 2014, 14:24)WN 26 schrieb: Allerdings sollte es keine Probleme bereiten, etwa von Nürnberger Straße stadtauswärts auf die Verbindungskurve nach UT zu gelangen, da diese ohnehin auf das S-Bahngleis mündet. Soweit ich in der Gockelmappe sehe, kommt man nur nicht direkt von der Verbindungskurve auf das S-Bahngleis Nürnberger Straße stadteinwärts.

Nur gibt es an der Nürnberger Straße (Auswärtsgleis) kein Ausfahrsignal in Richtung Untertürkheim, insoweit sehe ich da ein gewisses Problem, das als reguläre Zugfahrt durchzuführen. Vom Einwärtsgleis geht das nicht mangels Weichen.

Ist Nürnberger Straße eigentlich ein Haltepunkt oder eine Haltestelle?
Haltestellen:
Haltestellen sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlussstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.

Was ist dann der Unterschied zwischen Bahnhof und Haltestelle?
Die Frage ist ernst gemeint, denn eine Haltestelle hat ja min. eine Weiche und wäre ja dann ein Bahnhof - Züge enden und beginnen ist ja auch am Haltepunkt erlaubt. Rein aus dem Wortlaut der Vorschriften kann ich den Unterschied nicht erkennen.
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#6
(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Allerdings habe ich irgendwo etwas im Hinterkopf, daß eine Zugfahrt nur an einem Hauptsignal oder Streckenende enden dürfe.
Könnte natürlich sein, fällt mir persönlich allerdings schwer, das zu glauben. Wie wäre es dann z.B. an einem trapeztafelgesicherten Zwischenbahnhof einer Nebenstrecke ohne Hauptsignale? Dürfte eine Zugfahrt dann nur dort enden, wenn der Streckenabschnitt dahinter gesperrt wird, also - temporär - ein Streckenende vorliegt? Muß man dann zusätzlich noch zwischen Zugfahrt und Rangierfahrt unterscheiden, d.h. die eine darf an einer solchen Betriebsstelle nicht enden, die andere schon? Oder gibt es auch den umgekehrten Fall, daß ein und der selbe Zug auch ohne zu enden oder zu beginnen wenden kann, also schlicht nur die Fahrtrichtung wechselt?

(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Nur gibt es an der Nürnberger Straße (Auswärtsgleis) kein Ausfahrsignal in Richtung Untertürkheim, insoweit sehe ich da ein gewisses Problem, das als reguläre Zugfahrt durchzuführen. Vom Einwärtsgleis geht das nicht mangels Weichen.
Das war mir nicht ganz klar, ob es das entsprechende Ausfahrsignal gibt oder nicht, ich hätte es aufgrund der Gleislage aber gedacht.

(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Ist Nürnberger Straße eigentlich ein Haltepunkt oder eine Haltestelle?
Haltestellen:
Haltestellen sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlussstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.
Da bleibt aber auch die sonst so genaue Fahrdienstvorschrift etwas schwammig. Reicht für "örtliche Verbundenheit" die bloße geographische Nachbarschaft von Hp (Betriebsstelle A) und der entsprechenden Betriebsstelle B, die den Haltepunkt zur Haltestelle machen würde, oder muß da auch ein gewisser betrieblicher Zusammenhang bestehen? Immerhin gibt es ja - wie Du geschrieben hast - kein Ausfahrsignal von Nürnberger Straße stadtauswärts zur Verbindungskurve, also sind solche Zugfahrten regulär wohl eher nicht vorgesehen. Wenn nun die Verbindungskurve als Gleis des Bahnhofs Untertürkheim gilt, wäre sie auf jeden Fall eine andere Betriebsstelle und hätte mit Nürnberger Straße außer der benachbarten Lage wohl nichts zu tun. Dann müßte Nürnberger Straße ein Haltepunkt sein, sonst eine Haltestelle. Sollten allerdings die diversen Gleiswechsel vor und hinter Nürnberger Straße auch noch dort dazugehören, wäre die Station dann nicht bereits von sich aus ein Bahnhof?

(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Was ist dann der Unterschied zwischen Bahnhof und Haltestelle?
Die Frage ist ernst gemeint, denn eine Haltestelle hat ja min. eine Weiche und wäre ja dann ein Bahnhof - Züge enden und beginnen ist ja auch am Haltepunkt erlaubt. Rein aus dem Wortlaut der Vorschriften kann ich den Unterschied nicht erkennen.
Ich erkenne durchaus einen Unterschied, der ist allerdings eher tautologisch-wortklauberischer Natur: in einem Bahnhof dürfen Züge ausdrücklich auch wenden, überholen und kreuzen - die letzten beiden Fälle wären in einem Hp oder einer Hst wohl schwerlich möglich. Bei der Wende, die technisch u.U. auch in Hp und Hst möglich ist, wäre eben die bereits oben gestellte Frage, ob sie automatisch auch ein Enden / Beginnen eines Zuges darstellt. Dann müßte sie als unvermeidbare Begleiterscheinung wohl toleriert werden. Wenn nein, wäre diese spezielle Art von Wende tatsächlich nur im Bf erlaubt, in Hp und Hst aber verboten, außer der Zug ändert zusätzlich zur Fahrtrichtung rein formell auch Nummer und / oder Gattung Wink.
Zugegeben, das alles ist wohl ziemlich theoretisch.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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#7
(01. 11. 2014, 16:57)WN 26 schrieb:
(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Allerdings habe ich irgendwo etwas im Hinterkopf, daß eine Zugfahrt nur an einem Hauptsignal oder Streckenende enden dürfe.
Könnte natürlich sein, fällt mir persönlich allerdings schwer, das zu glauben. Wie wäre es dann z.B. an einem trapeztafelgesicherten Zwischenbahnhof einer Nebenstrecke ohne Hauptsignale?

Dann ersetzt die Trapeztafel das ESig und - wimre - die H-Tafel das ASig. Signale also virtuell vorhanden ;-)

(01. 11. 2014, 16:57)WN 26 schrieb:
(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Nur gibt es an der Nürnberger Straße (Auswärtsgleis) kein Ausfahrsignal in Richtung Untertürkheim, insoweit sehe ich da ein gewisses Problem, das als reguläre Zugfahrt durchzuführen. Vom Einwärtsgleis geht das nicht mangels Weichen.
Das war mir nicht ganz klar, ob es das entsprechende Ausfahrsignal gibt oder nicht, ich hätte es aufgrund der Gleislage aber gedacht.

Dort gibt es keinen signalisierten GWB, damit macht ein solches Signal keinen Sinn. Die Verbindung wird nur von den Ferngleisen aus genutzt, das S-Bahn-Gleis wir nur mit zwei Weichen "gekreuzt".

(01. 11. 2014, 16:57)WN 26 schrieb:
(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Ist Nürnberger Straße eigentlich ein Haltepunkt oder eine Haltestelle?
Haltestellen:
Haltestellen sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlussstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.
Da bleibt aber auch die sonst so genaue Fahrdienstvorschrift etwas schwammig. Reicht für "örtliche Verbundenheit" die bloße geographische Nachbarschaft von Hp (Betriebsstelle A) und der entsprechenden Betriebsstelle B, die den Haltepunkt zur Haltestelle machen würde, oder muß da auch ein gewisser betrieblicher Zusammenhang bestehen? Immerhin gibt es ja - wie Du geschrieben hast - kein Ausfahrsignal von Nürnberger Straße stadtauswärts zur Verbindungskurve, also sind solche Zugfahrten regulär wohl eher nicht vorgesehen. Wenn nun die Verbindungskurve als Gleis des Bahnhofs Untertürkheim gilt, wäre sie auf jeden Fall eine andere Betriebsstelle und hätte mit Nürnberger Straße außer der benachbarten Lage wohl nichts zu tun. Dann müßte Nürnberger Straße ein Haltepunkt sein, sonst eine Haltestelle. Sollten allerdings die diversen Gleiswechsel vor und hinter Nürnberger Straße auch noch dort dazugehören, wäre die Station dann nicht bereits von sich aus ein Bahnhof?

Darauf will ich hinaus: alles, was eine Haltestelle wäre, wäre dann doch auch ein Bahnhof.

(01. 11. 2014, 16:57)WN 26 schrieb:
(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Was ist dann der Unterschied zwischen Bahnhof und Haltestelle?
Die Frage ist ernst gemeint, denn eine Haltestelle hat ja min. eine Weiche und wäre ja dann ein Bahnhof - Züge enden und beginnen ist ja auch am Haltepunkt erlaubt. Rein aus dem Wortlaut der Vorschriften kann ich den Unterschied nicht erkennen.
Ich erkenne durchaus einen Unterschied, der ist allerdings eher tautologisch-wortklauberischer Natur: in einem Bahnhof dürfen Züge ausdrücklich auch wenden, überholen und kreuzen - die letzten beiden Fälle wären in einem Hp oder einer Hst wohl schwerlich möglich.

In der Definition eines Bahnhofes heißt es "oder". Somit muß eigentlich nur eine der Bedingungen erfüllt sein, nicht alle.

(01. 11. 2014, 16:57)WN 26 schrieb: Bei der Wende, die technisch u.U. auch in Hp und Hst möglich ist, wäre eben die bereits oben gestellte Frage, ob sie automatisch auch ein Enden / Beginnen eines Zuges darstellt. Dann müßte sie als unvermeidbare Begleiterscheinung wohl toleriert werden. Wenn nein, wäre diese spezielle Art von Wende tatsächlich nur im Bf erlaubt, in Hp und Hst aber verboten, außer der Zug ändert zusätzlich zur Fahrtrichtung rein formell auch Nummer und / oder Gattung Wink.

Im Zitat aus der Fahrdienstvorschrift heißt es ausdrücklich, daß das in Hp erlaubt ist bzw. sein kann.

Meine Vermutung ist, daß es bei der Definition eines Bahnhofes tatsächlich "und" und nicht "oder" heißen soll, bzw. sich das "oder" auf einen einzelnen Zug bezieht (der ja nicht alles gleichzeitig kann), im Bahnhof aber alles erlaubt und möglich sein muß.
Nur gibt das 1.) der Wortlaut so nicht her, und 2.) wurde mir im DSO-S21-Forum ausdrücklich erklärt, daß nicht alles möglich sein muß, sondern die Erfüllung einer Bedingung wegen dem "oder" ausreicht. Wir wollen ja, daß der neue Tiefbahnhof wirklich ein Bahnhof und nicht nur eine Haltestelle ist ;-) (Sorry für halb-Off-Topic)
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