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Überflüssige Tarifzonen
Man könnte in Fellbach in die S-Bahn steigen und in Waiblingen in den Regionalzug umsteigen.
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(07. 01. 2023, 12:14)metalhead schrieb: Man könnte in Fellbach in die S-Bahn steigen und in Waiblingen in den Regionalzug umsteigen.

Genau so habe ich das gedanklich auch angenommen. Der Kontrolleur hätte ja davonausgehen können, dass ich von Fellbach aus eine Station mit der S-Bahn bis Waiblingen gefahren bin und dort dann in den Regio nach Aalen. Gesehen hat er mich übrigens beim Einstieg nicht. Er kam wohl erst später in den Zug und kontrollierte vom Zugende her bis nach vorne.
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War die Kontrolle denn nach Waiblingen?
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(07. 01. 2023, 14:00)moduni schrieb: Genau so habe ich das gedanklich auch angenommen. Der Kontrolleur hätte ja davonausgehen können, dass ich von Fellbach aus eine Station mit der S-Bahn bis Waiblingen gefahren bin und dort dann in den Regio nach Aalen. Gesehen hat er mich übrigens beim Einstieg nicht. Er kam wohl erst später in den Zug und kontrollierte vom Zugende her bis nach vorne.

Die Frage ist halt noch, woher der Kontrolleur wissen soll, dass sich die drei Zonen ab Fellbach rechnen. Er braucht doch wie gesagt dazu den Startpunkt und der muss irgendwo ersichtlich sein. Früher hat das der Automat oder Entwerter übernommen. Bei Handyticket müsste es doch auch etwas geben.

Alternativ könnte man die Zonennummern angeben, dann wäre in der Tat bei der Kontrolle nicht unbedingt die Polygo-Card erforderlich, sofern man in Fellbach eingestiegen ist (oder zumindest so tut).
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Information 
(07. 01. 2023, 11:32)metalhead schrieb: [...] Beim Kurzstreckenticket geht das nicht, das ist nicht für Anschlussfahrten vorgesehen. Deshalb hat der Kontrolleur gesagt, dass man an den Mineralbädern hätte aussteigen müssen. Das Kurzstreckenticket kann nur für eine autarke Fahrt genutzt werden.

Das ist sachlich falsch. 
Ein Kurzstrecken-Fahrschein kann auch als Anschluss-Fahrschein' bereits vorab gelöst werden.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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Hm stimmt, nach einiger Recherche habe ich einen entsprechenden Passus gefunden. Aber es ist missverständlich, denn bei der Beschreibung des Kurzstreckentickets steht eindeutig, dass es für eine Fahrt bis zur ersten oder dritten Haltestelle nach dem Einstieg gilt. Das heißt für mich, dass ich das Kurzstreckenticket nur für eine neue Fahrt nutzen kann und es nicht mit anderen Fahrkarten kombinieren und im Zug sitzen bleiben kann.
Wenn es aber als Anschlussticket zugelassen ist, sollte da "Einstieg oder Gültigkeitsbeginn" oder so etwas ähnliches stehen.
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