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Werbungseinschränkung im Fernsehen durch die EU-Richtlinie - Druckversion

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Werbungseinschränkung im Fernsehen durch die EU-Richtlinie - Jack Lanthyer - 19. 01. 2009

Lt. eines Artikels einer Fuldaer Zeitung - Stuttgarter Zeitung kann ich aufgrund einer Gebührenpflicht leider nicht verwenden - soll Spanien gegen die EU-Richtlinen, die eine Werbungszeit von 12 Minuten pro Stunde überschreiten, permanent verstoßen haben.

Ich persönlich finde die EU-Richtlinie recht sinnvoll, da EU-Mitgliedsstaaten nicht alles machen können, was sie wollen (auch bei einer Fernsehwerbung).


RE: Werbungseinschränkung im Fernsehen durch die EU-Richtlinie - Ensign Joe - 20. 01. 2009

(19. 01. 2009, 19:32)MDrummer schrieb: Ich persönlich finde die EU-Richtlinie recht sinnvoll
Die EU immer mit ihren Richtlinien... Ähm, mal 'ne dumme Frage: Wenn das RICHTlinien sind, wie kann man dagegen dann "verstoßen"?

Die EU hat uns im Jahre 2005 auch die tollen Bepper vorne auf der Fahrzeugfront beschert, die zeigen soll, ob der Bus einen behindertengerechten Platz(!) besitzt, nicht, dass der Bus behindertengerecht als solches ist. Denn sogar Reisebusse bekommen den Bepper mit dem Opa mit Krückstock...

Ich kann, wenn ich das Wort EU-Richtlinie höre, nur kopfschütteln...


RE: Werbungseinschränkung im Fernsehen durch die EU-Richtlinie - JeDi - 20. 01. 2009

@MDrummer: Schau dir mal das seit den 80ern geltende deutsche Recht an...


RE: Werbungseinschränkung im Fernsehen durch die EU-Richtlinie - DasBa - 20. 01. 2009

(20. 01. 2009, 14:16)Ensign Joe schrieb: Die EU immer mit ihren Richtlinien... Ähm, mal 'ne dumme Frage: Wenn das RICHTlinien sind, wie kann man dagegen dann "verstoßen"?
Die Richtlinien lassen den Mitgliedsstaaten - im Gegensatz zu EU-Verordnungen - Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht. Gegen Richtlinien kann man also recht einfach verstoßen, nämlich in dem man Gesetzt macht, die sich außerhalb des von der RiLi vorgegebenen Rahmens bewegen. Außerdem gelten RiLis nicht unmittelbar, sondern müssen innerhalb einer in der RiLi festgelegten Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, gilt die RiLi unmittelbar.
Privatpersonen können nicht gegen Richlinen verstoßen, da diese nur an die Staaten (gut, komplex wird es jetzt bei Firmen, die dem Staat/Land/der Stadt gehören, aber das fürt jetzt doch zu weit) gerichtet sind.