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Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2026 - Druckversion

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RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - dt8.de - 01. 08. 2023

(31. 07. 2023, 17:03)metalhead schrieb:
(31. 07. 2023, 16:43)automan schrieb:
(31. 07. 2023, 15:26)dt8.de schrieb: Das widerspricht jetzt aber Deiner Aussage, dass das Konstrukt der SBB in der EU nicht zulässig sei.

Ja, das war etwas zu kurz gedacht. Dennoch hat die SBB eben mehr Möglichkeiten EVUs auszusperren oder Fahrplankonzepte durchzusetzen als die DB Netz in Deutschland.

Was sie ja auch konkret plant:
https://www.nzz.ch/schweiz/basel-sbb-tgv-zuege-aus-paris-und-ice-aus-deutschland-sollen-nur-noch-bis-zur-grenze-fahren-ld.1744025

Auch das wäre konform, weil der Ausschluss vom BAV und nicht von SBB Infra kommt. Auch in Deutschland dürfte das EBA entsprechende Maßnahmen treffen.


RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - metalhead - 01. 08. 2023

(01. 08. 2023, 16:44)dt8.de schrieb:
(31. 07. 2023, 17:03)metalhead schrieb:
(31. 07. 2023, 16:43)automan schrieb:
(31. 07. 2023, 15:26)dt8.de schrieb: Das widerspricht jetzt aber Deiner Aussage, dass das Konstrukt der SBB in der EU nicht zulässig sei.

Ja, das war etwas zu kurz gedacht. Dennoch hat die SBB eben mehr Möglichkeiten EVUs auszusperren oder Fahrplankonzepte durchzusetzen als die DB Netz in Deutschland.

Was sie ja auch konkret plant:
https://www.nzz.ch/schweiz/basel-sbb-tgv-zuege-aus-paris-und-ice-aus-deutschland-sollen-nur-noch-bis-zur-grenze-fahren-ld.1744025

Auch das wäre konform, weil der Ausschluss vom BAV und nicht von SBB Infra kommt. Auch in Deutschland dürfte das EBA entsprechende Maßnahmen treffen.

Wird jetzt ziemlich OT, aber ich glaube, dass das, was das BAV vor hat, nämlich eigenwirtschaftlichen internationalen Fernverkehr aufgrund eines neuen Fahrplankonzeptes ausschließen, in der EU eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung wäre. 
In der EU müsste das zumindest anders begründet werden, zum Beispiel aufgrund von technischen Randbedingungen.


RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - automan - 01. 08. 2023

Wird in DE noch lustig mit der Umsetzung des Deutschlandtakts wenn Flixtrain und Co einfach nach eigenem Gutdünken Trassen bestellen können...


RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - metalhead - 02. 08. 2023

(01. 08. 2023, 20:59)automan schrieb: Wird in DE noch lustig mit der Umsetzung des Deutschlandtakts wenn Flixtrain und Co einfach nach eigenem Gutdünken Trassen bestellen können...

Können sie nicht, Taktverkehr hätte immernoch Vorrang. Ihnen müsste aber die nächstmögliche Trassenlage zugeordnet werden.


RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - Holger2 - 03. 08. 2023

Taktverkehr hat keinen Vorramg. Genau das ist ja bereits öfter passiert: Flixtrain hat eine Trasse gebucht, darauf muss ein Nahverkehrszug in die Überholung und kann die nachfolgenden Halte nicht bedienen. Selbst wenn Flixtrain die Trasse dann gar nicht nutzt.


RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - dt8.de - 03. 08. 2023

(01. 08. 2023, 20:42)metalhead schrieb:
(01. 08. 2023, 16:44)dt8.de schrieb:
(31. 07. 2023, 17:03)metalhead schrieb:
(31. 07. 2023, 16:43)automan schrieb:
(31. 07. 2023, 15:26)dt8.de schrieb: Das widerspricht jetzt aber Deiner Aussage, dass das Konstrukt der SBB in der EU nicht zulässig sei.

Ja, das war etwas zu kurz gedacht. Dennoch hat die SBB eben mehr Möglichkeiten EVUs auszusperren oder Fahrplankonzepte durchzusetzen als die DB Netz in Deutschland.

Was sie ja auch konkret plant:
https://www.nzz.ch/schweiz/basel-sbb-tgv-zuege-aus-paris-und-ice-aus-deutschland-sollen-nur-noch-bis-zur-grenze-fahren-ld.1744025

Auch das wäre konform, weil der Ausschluss vom BAV und nicht von SBB Infra kommt. Auch in Deutschland dürfte das EBA entsprechende Maßnahmen treffen.

Wird jetzt ziemlich OT, aber ich glaube, dass das, was das BAV vor hat, nämlich eigenwirtschaftlichen internationalen Fernverkehr aufgrund eines neuen Fahrplankonzeptes ausschließen, in der EU eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung wäre. 
In der EU müsste das zumindest anders begründet werden, zum Beispiel aufgrund von technischen Randbedingungen.

Es wird aber mit der Unpünktlichkeit und Unzuverlässigkeit der Züge aus Deutschland begründet, die den Fahrplan der restlichen Verkehre stören. Das wäre eine technische und nachvollziehbare Begründung.


RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - dt8.de - 03. 08. 2023

(03. 08. 2023, 14:05)Holger2 schrieb: Taktverkehr hat keinen Vorramg. Genau das ist ja bereits öfter passiert:  Flixtrain hat eine Trasse gebucht, darauf muss ein Nahverkehrszug in die Überholung und kann die nachfolgenden Halte nicht bedienen. Selbst wenn Flixtrain die Trasse dann gar nicht nutzt.

Ist es nicht so, dass länger laufende Züge Vorrang haben? Deswegen hat die DB doch den Sylt-Shuttle-Plus eingeführt, welcher so Vorrang vor RDC bekommen hat.


RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - metalhead - 04. 08. 2023

(03. 08. 2023, 23:12)dt8.de schrieb:
(03. 08. 2023, 14:05)Holger2 schrieb: Taktverkehr hat keinen Vorramg. Genau das ist ja bereits öfter passiert:  Flixtrain hat eine Trasse gebucht, darauf muss ein Nahverkehrszug in die Überholung und kann die nachfolgenden Halte nicht bedienen. Selbst wenn Flixtrain die Trasse dann gar nicht nutzt.

Ist es nicht so, dass länger laufende Züge Vorrang haben? Deswegen hat die DB doch den Sylt-Shuttle-Plus eingeführt, welcher so Vorrang vor RDC bekommen hat.

Taktverkehr hat Vorrang nach Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung Praragraph 9 Absatz 4 und 5: https://www.buzer.de/gesetz/3102/a43747.htm

Demnach kommt erst Taktverkehr, dann internationaler Verkehr und dann Güterverkehr. Eine weitere Unterscheidung erfolgt nach den zu erzielenden Entgelten. Und da dürften länger laufende Fahrten einen Vorteil haben.

Der Sylt-Shuttle-Plus ist allerdings meines Wissens nicht eingeführt worden, um Trassen zu blockieren, sondern weil im Vergaberecht ebenfalls länger laufende Züge bevorzugt werden.

Unzuverlässige Züge sind übrigens ein betrieblicher Grund. Das ist zwar auch ein Grund für die Entscheidung in der Schweiz, aber nicht der maßgebliche. Die deutlich pünktlicheren TGV und Railjet sollen ja ebenfalls ausgeschlossen werden. Mit technischem Grund meine ich, dass die Zugfahrt technisch unmöglich ist oder nicht sicher durchgeführt werden kann.


RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - dt8.de - 07. 08. 2023

(04. 08. 2023, 06:20)metalhead schrieb:
(03. 08. 2023, 23:12)dt8.de schrieb:
(03. 08. 2023, 14:05)Holger2 schrieb: Taktverkehr hat keinen Vorramg. Genau das ist ja bereits öfter passiert:  Flixtrain hat eine Trasse gebucht, darauf muss ein Nahverkehrszug in die Überholung und kann die nachfolgenden Halte nicht bedienen. Selbst wenn Flixtrain die Trasse dann gar nicht nutzt.

Ist es nicht so, dass länger laufende Züge Vorrang haben? Deswegen hat die DB doch den Sylt-Shuttle-Plus eingeführt, welcher so Vorrang vor RDC bekommen hat.

Taktverkehr hat Vorrang nach Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung Praragraph 9 Absatz 4 und 5: https://www.buzer.de/gesetz/3102/a43747.htm

Demnach kommt erst Taktverkehr, dann internationaler Verkehr und dann Güterverkehr. Eine weitere Unterscheidung erfolgt nach den zu erzielenden Entgelten. Und da dürften länger laufende Fahrten einen Vorteil haben.

Äh: Taktverkehr oder ins Netz eingebundener Verkehr...

(04. 08. 2023, 06:20)metalhead schrieb: Der Sylt-Shuttle-Plus ist allerdings meines Wissens nicht eingeführt worden, um Trassen zu blockieren, sondern weil im Vergaberecht ebenfalls länger laufende Züge bevorzugt werden.

Sylt-Shuttle-Plus war wegen der Trassen. Weil das sowohl bei der DB als auch bei RDC eigenwirtschaftliche Verkehre sind sollte das Vergaberecht gar keine Rolle spielen. In der Wikipedia wird das zwar so begründet, aber nuja. Die Bundesnetzagentur führt auch keine Vergaben durch ...
Weiterhin gibt es Regional-Taktverkehre, die durch einzelne Fernverkehrszüge "zerschossen" werden. Das wird dann mit den längeren Läufen begründet. Macht auch Sinn: je länger ein Lauf ist, in desto mehr Knotenpunkte muss er hineinpassen; das ist dann der ins Netz eingebundene Verkehr. Würde man da überall dem Regionalverkehr mit dichteren Takten Vorrang geben, könnten manche Fernzüge gar nicht mehr sinnvolle Trassen erhalten, weil einen Knotenpunkt wird es immer geben, wo er dann nicht reinpasst, was dann wieder die nächsten Knotenpunkte zerschießt.

(04. 08. 2023, 06:20)metalhead schrieb: Unzuverlässige Züge sind übrigens ein betrieblicher Grund. Das ist zwar auch ein Grund für die Entscheidung in der Schweiz, aber nicht der maßgebliche. Die deutlich pünktlicheren TGV und Railjet sollen ja ebenfalls ausgeschlossen werden. Mit technischem Grund meine ich, dass die Zugfahrt technisch unmöglich ist oder nicht sicher durchgeführt werden kann.
Welcher Grund soll es dann sein? Die Zugfahrt ist ja nur deshalb "technisch unmöglich", weil die SBB wegen der Unzuverlässigkeit einen eigenen Zug fahren lassen will. Wären die Züge pünktlich, wäre der SBB-Zug nicht erforderlich, weil dann der ausländische die Aufgabe übernehmen würde.
Kann man jetzt interpretieren wie man will.


RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - Micha - 09. 08. 2023

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