Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2026 - Druckversion +- Bahnforum Stuttgart (https://forum.gtvier.de/myBB) +-- Forum: Bahnen in Stuttgart (https://forum.gtvier.de/myBB/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: S-Bahn (https://forum.gtvier.de/myBB/forumdisplay.php?fid=3) +--- Thema: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2026 (/showthread.php?tid=2996) |
RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - Alt-Schmöckwitz - 30. 07. 2023 Ha! Da lebt ja fast die gute alte S-Bahn Rhein-Ruhr wieder auf Dass es die 111er überhaupt noch gibt ... wobei, falsche Bemerkung von mir, denn das ist noch gute deutsche Wertarbeit! In herrlichem lichtgrau-orange, und mit Bundesbahn-Logo! Die Schweizer haben übrigens noch immer eine echte Staats-Bahn, und das im Hort des Kapitalismus ... mal drüber nachdenken, Deutschland. RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - dt8.de - 31. 07. 2023 Das Problem ist der eingleisige Betrieb zwischen Dachswald und Rohr und die nur 6 Minuten Abstand zwischen den beiden Fahrtrichtungen des RE14-Ersatzzuges in Vaihingen. Planmäßig mag das gehen, aber bei der kleinsten Verspätung bricht das zusammen und die Verspätung schaukelt sich auf. RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - automan - 31. 07. 2023 Schweiz ist nicht in der EU... RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - dt8.de - 31. 07. 2023 (31. 07. 2023, 07:52)automan schrieb: Schweiz ist nicht in der EU... Jein, in vielen Bereichen wendet die Schweiz nämlich EU-Recht an. Aber hier ist das ohnehin die falsche Antwort, weil das mit der EU nichts zu tun hat. Auf dem Eisenbahnsektor ist eine Direktvergabe zulässig, sie Frankreich oder Österreich. Die Eisenbahn in Deutschland so zu führen, wie man es hier macht, ist eine rein nationale deutsche Entscheidung, Beschwerden dazu gehören nach Berlin und nicht nach Brüssel oder Straßburg. Ist halt für die Verantwortlichen in Berlin nur leichter, mit dem Finger nach Brüssel zu zeigen. Wenn es genauer interessiert: in der EU-VO 1370 ist so manches explizit erlaubt, was vom GWG (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) dann verboten wird. RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - automan - 31. 07. 2023 Eine Staatsbahn wie es die SBB ist, ist in der EU nicht zulässig, da die Infrastruktur als eigener Betrieb zu führen ist. RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - dt8.de - 31. 07. 2023 (31. 07. 2023, 08:36)automan schrieb: Eine Staatsbahn wie es die SBB ist, ist in der EU nicht zulässig, da die Infrastruktur als eigener Betrieb zu führen ist. Es gibt SBB Personenverkehr, SBB Infrastruktur und SBB Cargo, wobei SBB Cargo inzwischen "richtig" teilprivatisiert (private Speditionen) ist. Was ist an der Trennung zwischen SBB und SBB Intrastruktur nicht EU-konform? Die Division hat eine eigene Rechnungslegung und eine eigene Geschäftsführung. Ich bezweifle, dass die Trennung weniger stark als der ist-Zustand im DB-Konzern, bei der ÖBB oder bei der SNCF ist. RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - automan - 31. 07. 2023 Ja, du hast recht, die Trennung ist quasi wie im DB AG Konzern. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass die SBB keinen diskriminierungsfreien Zugang für alle EVU bereitstellen muss sondern selber bestimmen kann wer wann und wo auf dem Netz unterwegs ist. Ansonsten ist SBB Cargo seit 06/2023 wieder 100%ige Tochter der SBB. RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - dt8.de - 31. 07. 2023 (31. 07. 2023, 12:26)automan schrieb: Ja, du hast recht, die Trennung ist quasi wie im DB AG Konzern. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass die SBB keinen diskriminierungsfreien Zugang für alle EVU bereitstellen muss sondern selber bestimmen kann wer wann und wo auf dem Netz unterwegs ist. Das widerspricht jetzt aber Deiner Aussage, dass das Konstrukt der SBB in der EU nicht zulässig sei. Das Konstrukt an sich ist zulässig, es fehlt eben nur die gesetzliche Forderung nach dem Zugang(*). Da die SBB diesen aber bietet würde sich nichts ändern, wäre die Schweiz in der EU. Das Konstrukt wäre trotzdem zulässig, es wären dann nur gesetzlich gefordert, was ohnehin gemacht wird. Den freien Netzzugang für Privatbahnen gab es in der Schweiz ja schon, als man hier noch nicht einmal wusste, dass ein Privatbahn auf DB-Gleisen fahren kann ;-) (*) Das ist in der Schweiz auch so eine Sache, ob es da nicht doch Vorgaben gibt. Die Schweiz ist zwar nicht in der EU, und trotzdem macht die EU der Schweiz einige Vorgaben, die die Schweiz zu befolgen hat, will sie am EU-Binnenmarkt partizipieren. Zumindest der Transitverkehr ist davon betroffen, d.h. die SBB könnte einem EU-EVU auch nicht einfach den Transit verweigern. Wie weit die Vorgaben der EU da aber tatsächlich gehen ist mir nicht bekannt, besonders viel findet man dazu auch nicht. Aber so ganz freiwillig ist die Aufteilung der SBB nicht erfolgt, immerhin will die SBB ja auch in der EU unterwegs sein. Das mit SBB Cargo war mir in der Tat neu; scheint aber nur für die Schweizer SBB Cargo zu gelten, nicht für SBB Cargo International. RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - automan - 31. 07. 2023 (31. 07. 2023, 15:26)dt8.de schrieb: Das widerspricht jetzt aber Deiner Aussage, dass das Konstrukt der SBB in der EU nicht zulässig sei. Ja, das war etwas zu kurz gedacht. Dennoch hat die SBB eben mehr Möglichkeiten EVUs auszusperren oder Fahrplankonzepte durchzusetzen als die DB Netz in Deutschland. RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - metalhead - 31. 07. 2023 (31. 07. 2023, 16:43)automan schrieb:(31. 07. 2023, 15:26)dt8.de schrieb: Das widerspricht jetzt aber Deiner Aussage, dass das Konstrukt der SBB in der EU nicht zulässig sei. Was sie ja auch konkret plant: https://www.nzz.ch/schweiz/basel-sbb-tgv-zuege-aus-paris-und-ice-aus-deutschland-sollen-nur-noch-bis-zur-grenze-fahren-ld.1744025 |