Betriebsstörungen 2015 - Druckversion +- Bahnforum Stuttgart (https://forum.gtvier.de/myBB) +-- Forum: Bahnen in Stuttgart (https://forum.gtvier.de/myBB/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: S-Bahn (https://forum.gtvier.de/myBB/forumdisplay.php?fid=3) +--- Thema: Betriebsstörungen 2015 (/showthread.php?tid=2324) |
RE: Betriebsstörungen 2015 - Micha - 22. 01. 2015 Ich frage mich schon lange, warum eigentlich vielbefahrene DB-Bahnkörper nicht besser gegen unbefugtes Überschreiten abgesichert werden. RE: Betriebsstörungen 2015 - Öpnv-Freak - 22. 01. 2015 Das wird bestimmt auch am Sicherheitsschutz liegen, falls Notarzt und Co. an die Gleise müssen. RE: Betriebsstörungen 2015 - Sebastian590 - 22. 01. 2015 (22. 01. 2015, 13:02)Öpnv-Freak schrieb: Das wird bestimmt auch am Sicherheitsschutz liegen, falls Notarzt und Co. an die Gleise müssen. Ja auch. Das Notfallkonzept der Notfallmanager schreibt da auch einiges vor. Hab nach dem Unfall im Hafen mit einem geredet. Die Auflagen Bahnanlagen "abzuriegeln" sind da schon enorm. Da lässt auch das EBA und co. Grüßen RE: Betriebsstörungen 2015 - mr-it - 22. 01. 2015 In den Lärmschutzwänden sind ja Notausgänge eingebaut.....sofern diese nicht vom Graffiti übersprüht wurden. Zum Thema Sicht fahren. Ich kann mir keinen Personenzug vorstellen der aus beispielsweise 10 km/h einen solch hohen Bremsweg hat das er Gefahr für Leben bedeutet. Ihr hört sicherlich auch öfters die Meldung im Radio "Achtung auf der A8, Personen auf der Fahrbahn/spielende Kinder am Fahrbahnrand". Was meint ihr wie viele Leute da noch mit 200km/h drüber heizen. Da traut sich keiner die Autobahn 2 Stunden dicht zu machen. RE: Betriebsstörungen 2015 - hopperpl - 22. 01. 2015 Das ist eben der Unterschied zwischen privater Haftung und Betreiberhaftung. Wenn auf Gleisanlagen Personen zu Schaden kommen ist der Betreiber dafür haftbar und muss Schadenersatz leisten. Immer. Gleiches gilt auch für Personen- und Lastkraftwagen im Straßenverkehr. Dafür hat der Betreiber das Recht, Maßnahmen zu ergreifen um Schäden bzw. Unfälle abzuwenden. Dritte (sprich Du), die sich in keiner Weise an Schadenersatzforderungen beteiligen, haben dafür auch keine Rechte, sich in die Entscheidungen des Betreibers einzumischen. Und so schließt sich der Kreis. ----- Falls Fußgänger oder Personen grob fahrlässig handeln, kann durch ein Gericht die Schadenersatzzahlung auf Null gekürzt werden. Dennoch muss dem Gesetz nach der Betreiber weiterhin Schadenersatz leisten, halt eben von Null. Die Konstellation Verursacher und Geschädigter bleibt. Nur kann der Betreiber unmöglich wissen, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt: Kinder, orientierungslose Personen, Personen in Notlagen. Personen die einen gesetzlichen Vormund haben - es hat schon seinen Grund, warum Schienenfahrzeuge mittlerweile aus jedem Loch piepen. RE: Betriebsstörungen 2015 - Micha - 22. 01. 2015 ... 'Aus jedem Loch piepen'... ok, vor allem 'innerlich' aber:... Ich habe eher das Gefühl - bezogen auf unsere Stadtbahn - dass es seit Jahren (ungeschrieben ?) heißt: 'Klingeln (Warnzeichen geben) verboten !' RE: Betriebsstörungen 2015 - mr-it - 22. 01. 2015 Das mit der betrieblichen Aufsichtspglicht ist mir schon klar. Daher mache ich auch keinem, weder der Bahn noch der Bundespolizei, den Vorwurf einfach so zu sperren. Ich bringe nur meine Ansicht ein das es mittlerweile in den meisten Fällen Sinnlos ist, weil die Leute längst weg sind. RE: Betriebsstörungen 2015 - hopperpl - 22. 01. 2015 Dann mag der eine Fall auftreten, 1 zu einer Million, dass die Bundespolizei (immer Bund) nicht sperrt weil sinnlos und dann sind doch noch Leute auf den Gleisen und dann passiert etwas - was glaubst du wie viele Experten aus allen Parteien und Bevölkerungsschichten dann auftauchen mit erhobenem Finger und rufen, das war so klar dass man sperren muss. Und wie konnte man nur... In solchen Fällen kann man ausschließlich verlieren und "alles falsch" machen. Ich will nicht persönlich werden, wirklich nicht, aber in der Regel rufen diejenigen, die vorher nach nicht-sperren rufen dann bei Unfällen hinterher, warum hat man nur. Oder, warum wurde nicht schneller gesperrt. Du bist als Beamter, der die Sperrung veranlaßt nur der Idiot, egal was passiert und egal was du machst. Du musst in die Zukunft sehen können, um richtig zu handeln. Der Rest schaut bequem in die Vergangenheit und faselt von glasklarer Situationslage. Der Zuschauer erklärt dem Schiedsrichter nach Superzeitlupe und hunderten Kameraeinstellungen wie blind er doch war. Im Bahnverkehr bleibt den Beamten absolut nichts anderes übrig, als Dienst nach Vorschrift. Und die Vorschrift ist - auch zur Absicherung der Beamten - eindeutig. RE: Betriebsstörungen 2015 - Martin77 - 30. 01. 2015 S1, S2 & S3 fahren heute Richtung Vaihingen nicht durch den Tunnel! Grund ist mal wieder eine Signalstörung. Dieses Mal zwischen Schwabstr. und Vaihingen. Die nächste Investion sollte man in neue und funktionierende Signalanlagen stecken. RE: Betriebsstörungen 2015 - Öpnv-Freak - 30. 01. 2015 Nachdem am Donnerstag eine Weichenstörung am Morgen gab, welche die Bahnen aus dem Takt brachte, Ist es heute Morgen eine Signalstörung zwischen Schwabstr. und Vaihingen die für große Verspätungen und Ausfälle sorgt. Was ich allerdings übertrieben find wenn manche Fahrten komplett ausfallen , so könnten die Verstärker der S2 und S3 doch mindestens bis Waiblingen oder HBF oben verkehren. |