[geteilt] Fotogenehmigung bei der SSB - Druckversion +- Bahnforum Stuttgart (https://forum.gtvier.de/myBB) +-- Forum: Bahnen in Stuttgart (https://forum.gtvier.de/myBB/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Stadt- / Straßenbahn (https://forum.gtvier.de/myBB/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: [geteilt] Fotogenehmigung bei der SSB (/showthread.php?tid=1872) Seiten:
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RE: Fotogenehmigung bei der SSB - WN 26 - 18. 09. 2011 Das kann er oder der Fahrgast / Passant durchaus, obwohl die Möglichkeiten, dieses Verbot durchzusetzen, für Privatpersonen natürlich sehr begrenzt sind. Festhalten oder die Herausgabe von Kamera / Bildträger erzwingen, geht zum Beispiel nicht, und wenn er darauf bestünde, die Polizei zu rufen, würde er schon sehen, was er davon hätte (siehe z.B. auch die einschlägigen Erlebnisberichte zu überzogenen Fotografier- oder Hausverboten bei DSO). Zumal ja noch lange nicht bewiesen ist, daß der Fotograf wirklich die Person und nicht eigentlich nur die frei ersichtliche Bahn oder Umgebung fotografieren wollte. Auch kann ein Fahrer nicht einfach so mal eben sein Fahrzeug verlassen. Was er oder der Passant kann, ist, bei Veröffentlichung des Fotos, auf dem er zu sehen und erkennbar ist, auf Unterlassung zu klagen. Da ich bei dem in Rede stehenden Bild aber beim besten Willen keine Person direkt erkennen oder gar identifizieren kann (vom Fahrer ist, wie gesagt, ja nur der Bauch zu sehen) dürfte diese Gefahr hier aber eher nicht bestehen. RE: Fotogenehmigung bei der SSB - FJK DT 8.S - 18. 09. 2011 Ok, danke für den Hinweis, weil bei mir kommt das auch mal öfters vor. RE: Fotogenehmigung bei der SSB - AFu - 18. 09. 2011 Hallole, um die Diskussion hier zu Ende zu führen, würde ich folgendes vorschlagen: Wer sich unsicher ist, holt sich eine Genehmigung bei der SSB für den entsprechenden Linienverlauf, oder Stadtteil, wo man Fotos machen möchte, egal ob oben oder unten. - Die Genehmigung wird mit ziemlicher Sicherheit ausgestellt. Bei spontanen Fotos geht das dann halt nicht. Einfach eine kurze höfliche Mail an die Pressestelle schreiben. Dort die nötigen Dinge rein schreiben, wie der Bereich "Entlang der Linie X", wer Fotos macht (mit vollständigem Namen und Adresse), sowie der Grund z.B. "Fanhomepage ssb-linein.de" o.ä. Ich hoffe, somit ist alles geklärt. Grüßle AFu RE: Fotogenehmigung bei der SSB - dt8.de - 19. 09. 2011 (18. 09. 2011, 18:02)WN 26 schrieb: Das kann er oder der Fahrgast / Passant durchaus Nein, das kann er nicht. Selber schonmal gar nicht, da würde er sich ggf. selber strafbar machen, und mit Hilfe der Polizei auch nicht, denn die wird ihn nur darüber aufklären, daß er das nicht kann. Letzteres hat auch kürzlich wieder ein Passant versucht, und liebenswerterweise habe ich ihn gleich darüber aufgeklärt, daß er gerne die Polizei rufen könne, und ich sogar die nächste halbe Stunde noch vor Ort wäre. Nach dem Handy-Telefonat mit der Polizei ist er dann ohne Worte und mit entglittenen Gesichtzügen davongetrollt :-) RE: Fotogenehmigung bei der SSB - dt8.de - 19. 09. 2011 Hallo, (18. 09. 2011, 10:43)SSB 7363 schrieb: Wenn man es einfach nimmt, dann bezieht man sich auf das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), das zwar schon aus dem Jahr 1907 stammt (da sieht man mal, wie alt das Thema schon ist), aber immer wieder angepasst wurde (zuletzt 2001) und somit auch heute noch geltendes Recht ist. Da gibt es die Paragraphen 22 und 23, wobei kurz ausgedrückt der §22 sagt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen und der §23 dann schreibt, in welchen Fällen keine Einwilligung erforderlich ist. Und wieder die immer wieder anzutreffende Fehlinterpretation dieser beiden Paragraphen :-) (18. 09. 2011, 10:43)SSB 7363 schrieb: Darauf bezieht sich auch der Hinweis auf die Fotogenehmigung der SSB, sie können (und wollen?) es nämlich garnicht verbieten, solange Personen im Bild lediglich zufälliges "Beiwerk" sind. Somit kann man eigentlich sagen, dass es auf jeden Fall erlaubt ist, Busse und Bahnen ohne zu fragen zu fotografieren, solange sie sich im öffentlichen Raum befinden. Erlaubt ist es nach beiden oben zitierten Paragraphen immer, die diese beiden §§ regeln nur die Veröffentlichung der Bilder. Das ist so zu interpretieren, daß das Bild immer angefertigt werden darf. Nur die Veröffentlichung ("Verbreitung und zur Schau stellung") kann u.U. unzulässig sein, wenn Rechte der Personen betroffen sind. Anders geht es ja auch nicht, denn erst wenn das Bild gemacht ist, ist ja überhaupt feststellbar, ob jemand daran Rechte geltend machen könnte. (18. 09. 2011, 10:43)SSB 7363 schrieb: Bei unterirdischen Stationen, Zwischengeschossen etc. wird es da schon schwieriger, denn das ist nur ein teilöffentlicher Raum, da gibt es nämlich einen Besitzer, der dort das Hausrecht hat und das dürfte bei den U-Stadtbahnstationen unstrittig die SSB sein. Also kann die SSB auch dort selbst reglementieren. So ist die bisherige Rechtslage, begründet über das Hausrecht. Durch das neue BVerfG-Urteil zu Demonstrationen auf Flughäfen (und Bahnhöfen) wird es allerdings spannend, denn die Urteilsbegründung könnte analog auch auf das Fotografieren angewendet werden. Denn die Urteilsbegründung zielt nicht nur auf Demonstrationen ab, sondern allgemein auf das GG (§1 Abs. 3). Und dort ist in §5 Abs. 3 auch die Kunstfreiheit definiert. Zitat:1. Die Fraport AG ist gegenüber der Beschwerdeführerin unmittelbar an Dürfte also auf die SSB zutreffen. Fehlt also nur die Gelegenheit, ein Urteil zu erzwingen. Wer traut sich ;-) (18. 09. 2011, 10:43)SSB 7363 schrieb: Schwierig wird es jetzt bei den oberirdischen Stadtbahn-Stationen, die nicht in Gehwegbereiche eingebunden sind, denn da weiß ich nicht, wer hier das Hausrecht hat, also ob die öffentlich sind oder nicht. Da habe ich zwar meine persönliche Meinung dazu (ist öffentlicher Raum, also erlaubt), bin aber kein Jurist und kann das deshalb nicht mit Sicherheit behaupten. Im Zweifelsfall gilt, dass es eine Betriebsanlage der SSB ist, die ausdrücklich nicht genehmigungspflichtig im Sinne des Hinweises auf der SSB-Homepage ist, da weder unterirdisch, noch Zwischengeschoss. Da hier sowieso ohnehin die Regelung der SSB-Homepage greift (s. letzter Satz) kann man sich auf die allgemeine Erlaubnis berufen. Aber selbst wenn nicht: die Anlagen sind nicht entsprechend gekennzeichnet, d.h. es hängt kein Hinweis auf SSB-Hausrecht oder ähnliches aus. Ohne den Hinweis, wo das Gelände beginnt, also wo das Hausrecht als anfängt, muß nicht davon ausgegangen werden, daß es da irgendwo gilt. RE: Fotogenehmigung bei der SSB - kavuron - 05. 11. 2011 Meine Frage dazu: Ist irgendjemandem bekannt, daß die SSB schon einmal gegen nichtkommerzielle Hobbyfotografen vorgegangen ist, die an eigentlich 'unerlaubten' Stellen fotografiert und die Bilder dann (z.B hier im Forum) veröffentlicht haben? RE: [geteilt] Fotogenehmigung bei der SSB - dt8.de - 22. 02. 2012 Die Diskussionen zu dem Thema müssen ja nicht unter "wichtig" stehen, daher die Teilung. Weiterhin habe ich hier die offensichtlichen Falschinformationen entfernt. |