[geteilt] Fotogenehmigung bei der SSB - Druckversion +- Bahnforum Stuttgart (https://forum.gtvier.de/myBB) +-- Forum: Bahnen in Stuttgart (https://forum.gtvier.de/myBB/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Stadt- / Straßenbahn (https://forum.gtvier.de/myBB/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: [geteilt] Fotogenehmigung bei der SSB (/showthread.php?tid=1872) Seiten:
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[geteilt] Fotogenehmigung bei der SSB - JeDi - 05. 11. 2007 Wenn die Zeit nicht reicht, faxen dies auch an ein Kundenzentrum... RE: Fotogenehmigung bei der SSB - Silvia_1990 - 17. 09. 2011 leute ich hab da mal wegen der Fotogeschichte eine Frage, und zwar ich bin vorhin am Eckartshaldenweg gestanden, aufm bahnsteig, und hab ein Foto von der U12 gemacht. dann hat der fahrer per Lautsprecher verkündet das er mir es nicht erlaubt hätte ein foto zu machen, und das ich ehh keine fotogenehmigung habe, habe ich auch nicht gehabt geb ich offen und ehrlich zu. 1. muss man jetz jedes mal den fahrer fragen ob man ein foto machen därf? und 2. braucht jetz au scho für die U12 an den oberirdischen haltestellen eine fotogenehmigung? ich hoff ihr könnt mir weiter helfen... und zwar ist des dieses Bild hier, man sieht doch ehh net den fahrer... RE: Fotogenehmigung bei der SSB - botnanger tunnel - 17. 09. 2011 Da braucht man keine Genehmigung. Wahrscheinlich war der Fahrer schlecht gelaunt. RE: Fotogenehmigung bei der SSB - AFu - 18. 09. 2011 Hallole, So wie ich das verstehe, war hier keine Genehmigung erforderlich. Ich beziehe mich auf den 1. Beitrag, und die gleich lautende Information auf der SSB-Homepage. Grüßle AFu RE: Fotogenehmigung bei der SSB - SSB 7363 - 18. 09. 2011 Die Sache ist eigentlich ganz einfach, könnte aber doch wieder kompliziert sein. Die Diskussion um das Recht am eigenen Bild bei Bus und Bahn ist glaub so alt wie unser Hobby, vermutlich schon älter. Wenn man es einfach nimmt, dann bezieht man sich auf das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), das zwar schon aus dem Jahr 1907 stammt (da sieht man mal, wie alt das Thema schon ist), aber immer wieder angepasst wurde (zuletzt 2001) und somit auch heute noch geltendes Recht ist. Da gibt es die Paragraphen 22 und 23, wobei kurz ausgedrückt der §22 sagt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen und der §23 dann schreibt, in welchen Fällen keine Einwilligung erforderlich ist. Zitat:§ 22 Somit ist es in der Regel rechtlich unproblematisch, Busse und Bahnen in der Öffentlichkeit zu fotografieren. Darauf bezieht sich auch der Hinweis auf die Fotogenehmigung der SSB, sie können (und wollen?) es nämlich garnicht verbieten, solange Personen im Bild lediglich zufälliges "Beiwerk" sind. Somit kann man eigentlich sagen, dass es auf jeden Fall erlaubt ist, Busse und Bahnen ohne zu fragen zu fotografieren, solange sie sich im öffentlichen Raum befinden. Bei unterirdischen Stationen, Zwischengeschossen etc. wird es da schon schwieriger, denn das ist nur ein teilöffentlicher Raum, da gibt es nämlich einen Besitzer, der dort das Hausrecht hat und das dürfte bei den U-Stadtbahnstationen unstrittig die SSB sein. Also kann die SSB auch dort selbst reglementieren. Schwierig wird es jetzt bei den oberirdischen Stadtbahn-Stationen, die nicht in Gehwegbereiche eingebunden sind, denn da weiß ich nicht, wer hier das Hausrecht hat, also ob die öffentlich sind oder nicht. Da habe ich zwar meine persönliche Meinung dazu (ist öffentlicher Raum, also erlaubt), bin aber kein Jurist und kann das deshalb nicht mit Sicherheit behaupten. Im Zweifelsfall gilt, dass es eine Betriebsanlage der SSB ist, die ausdrücklich nicht genehmigungspflichtig im Sinne des Hinweises auf der SSB-Homepage ist, da weder unterirdisch, noch Zwischengeschoss. RE: Fotogenehmigung bei der SSB - Silvia_1990 - 18. 09. 2011 ahh ok danke des hat mir schon viel weiter geholfen, weil die sache hat mich doch zu arg verunsichert gestern... RE: Fotogenehmigung bei der SSB - Weinberg_61er - 18. 09. 2011 Und trotzdem hast du das Bild hier veröffentlicht? Wäre es bei so einer Unsicherheit nicht schlauer gewesen, die Frage ohne veröffentlichtes Bild zu stellen? ;-) Grüße! RE: Fotogenehmigung bei der SSB - Silvia_1990 - 18. 09. 2011 Ich wollt joa au zeigen um welches bild es sich handelt und den kopf vom fahrer sieht man joa ehh net nur sein körper... RE: Fotogenehmigung bei der SSB - WN 26 - 18. 09. 2011 Man könnte eventuell ja anhand des Datums und der Kursnummer ausfindig machen, um welchen Fahrer es sich handelt, aber das grenzt m.E. doch sehr an Korinthenk...erei . Im Ernst, der bereits zitierte §23.2 Kunst UrhG (oder auch §23.1, eine U12 mit Fahrtziel Möhringen am Eckartshaldenweg könnte durchaus als Bildnis der Zeitgeschichte gelten, das wird es mittelfristig wohl nicht mehr geben) erscheint mir hier als Rechtfertigung für eine Veröffentlichung vollkommen ausreichend. RE: Fotogenehmigung bei der SSB - mr-it - 18. 09. 2011 Aber wie ist das hier mit den Persöhnlichen Rechten? Kann der Fahrer einem verbieten ein Foto zu machen wo er erkennbar ist? Das gleiche gilt auch wenn einer der Fahrgäste sichtbar ist. |